Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Dielsdorf (Bezirk Dielsdorf)

I A Urkunden auf Pergament

14 Urkunden 1537–1675; darunter:
Zwischen 1556 und 1562 verfasste Offnung von Dielsdorf mit flurrechtlicher Orientierung, inkl. Wasserrecht für den Müller; verfasst in Anwesenheit von Vertretern sämtlicher Nachbargemeinden; Urteilsspruch von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich 1529 betr. Weiderecht des Besitzers des Hofes Ditikon auf Dielsdorfer Flur; Urteilsspruch 1560 zwischen der Gemeinde Dielsdorf und Schultheiss und Bürgerschaft zu Regensberg betr. gemeinsamen Weidgang auf der Allmend und dem Ried (der gemeinsame Weidgang bleibt bestehen, hingegen werden Dielsdorfer Waldschutzmassnahmen im «Gamis» geschützt); sog. «Schadlosbrief» 1565 (Bürgschaft) für eine von der Gemeinde Dielsdorf eingegangene Schuldverschreibung; Urteilsspruch 1595 zwischen den Taglöhnern und den Bauern um die Nutzung des Waldes (Urkunde teils unleserlich); obrigkeitlicher Urteilsbrief 1597 betr. Aufnahme eines in Dielsdorf geborenen Taglöhners ins Bürgerrecht (Aufnahme gnadenhalber bei Hausbau); Einzugsbrief 1675 für die Gemeinde Dielsdorf; «Spruchbrief zwischen den Gemeinden Niederhasli, Niederglatt und Nöschikon [im] neuen Amt eins- sodann der Gemeinde Dielsdorf [im] Regensberger Amt anderteils um den Entscheid ihres geschwebten streitigen Allmend Gpans … 1692» (vor allem wasserbauliche Massnahmen); «Vergleichsbrief zwischen den drei … Gemeinden Ober- und Niedersteinmaur, item Dielsdorf, anlangend das Weiden in ihren samtlichen gemeinen Dorfwiesen und dass sie die Gräben fleissig in selbigen auftun sollen … 1739».

Offnung Dielsdorf, 1556 - 1562 verfasst

I A 1: Letzte Seite der zwischen 1556 und 1562 verfassten Offnung der Dorfgemeinde Dielsdorf mit «Ordnung und Gerächtikeitt der Davernen»: Der Tavernenwirt muss jederzeit Wein und Brot anbieten können. Kann jemand den verlangten Wein nicht mit Bargeld bezahlen, muss der Wirt Pfande annehmen. Beschränkt werden die Haustiere des Wirts auf einen Hengst am Barren, eine Katze und einen Güggel, den er so weit zur Weide gehen lassen durfte, wie er mit der linken Hand auf dem Hausfirst stehend seine Sichel zu werfen vermochte.

 

II A Akten

darunter:
Kopien und Notizen 1553, 1617, 18. Jh. betr. Teilung des Zehntens zu Regensberg zwischen dem Pfarrherrn zu Regensberg und dem Spital Baden und betr. Einkünfte der Pfründen Regensberg und Dielsdorf; Urteilsspruch 1644 betr. Holzversorgung der durch Dielsdorf vor einigen Jahren neu errichteten und von Regensberg abgetrennten Schulmeisterstelle und betr. das Verhältnis zum Schulmeister auf der Burg zu Regensberg (der weiterhin im Sommer die Schüler von Dielsdorf unterrichtet); Rechnungen, Abrechnungen von Pfarrer Heinrich Wyss betr. Neubau des Pfarrhauses 1794/96.

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen des Kirchengutes 1719–1727 und 1797/ 1798; Jahresrechnungen des Säckligutes 1793–1799 von Pfarrer Wyss.

IV A Bände

1
Zinsurbar 1577 (im Zeitpunkt 1577 in Form neuer Verbriefungen erfolgte Beschreibung der Lehengüter und -zinsen, welche der Kirche Dielsdorf zuständig sind; Nachträge 17. Jh.); gut erhaltener Einband aus lederbezogenen Holzdeckeln mit Beschlägen und Schliessen, Pergamentblätter, bei einzelnen Blättern (unbeschriebene?) Stücke nachträglich herausgeschnitten.

2
Urbar 1668 über die den Pfarrpfründen Regensberg und Dielsdorf je hälftig (sowie den Spitälern Zürich und Baden) zustehenden Zehnten zu Dielsdorf, insbesondere auch vom Widumhof; am Schluss des Bandes zwei «Memoriale» betr. einzelne Posten der Kirchenrechnung 1667–1669 wie Einschränkung von Befugnissen des Schulmeisters und des Sigristen und 1676 betr. Unterhalt des Pfarrhauses zu Dielsdorf (u. a. mangelnde finanzielle Basis der ursprünglich zur Pfarrei Regensberg gehörenden Pfrund Dielsdorf); Einleitung des Urbars teilweise herausgerissen; Originaleinband mit Schliessen.

3
Zehntenurbar 1752 (beruhend auf vorgängigen Urbaren von 1563 und 1668, s. IV A 2).

Politische Gemeinde Dielsdorf

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1736: «Rechtlicher Spruchbrief» 1736 betr. Wasserrecht und Wasserbau der gemeindeeigenen Quelle zugunsten der beiden Mühlen zu Dielsdorf, mit Verweis auf einschlägiges Rechtsinstrument von 1623.

II A Akten

2 private Kaufbriefe 17./18. Jh. und «Zins-Büchli der Gemeinde Dielsdorf in Verwaltung Wirts Felix von Tobel, derzeit verordneter Seckelmeister, A° 1797».

IV A Bände

1
«Bereinigung [der] gmeinen Amtleuten der Herrschaft Regensberg [zustehenden] Grundzinsen und Gefälle zu Otelfingen, Boppelsen, Dielsdorf, Fisibachs und Bachs, Niedersteinmaur, Schöfflisdorf, Schleinikon und Dachslern in der Herrschaft Regensberg … zusamt Stadel im Neuen Amt, Anno 1726» (Urbar der mit einer selbständigen Rechtspersönlichkeit und Ökonomie ausgestatteten Amtsgemeinde der Herrschaft Regensberg).

2
Urbar 1752 über die dem Spital Baden zu Dielsdorf zustehenden Zehnten (inkl. Quart des Spitals der Stadt Zürich) (s. auch IV A 2 und 3 im Archiv der Kirchgemeinde Dielsdorf).

3
Fehlt (weiteres Zehntenurbar 1752, wohl identisch mit IV A 3der Kirchgemeinde).

4
Helvetischer Güterkataster mit tabellenartiger Angabe der Handänderungen der Grundstücke ab 1780.

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