Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Egg (Bezirk Uster)

I A Urkunden auf Pergament

16 Urkunden 1407–1776; darunter:
Urkunde 1407 der Fraumünsteräbtissin mit der Übertragung einer dem Fraumünster zustehenden, auf einer Wiese des Fraumünsterhofes Heuberg zu Egg lastenden Abgabe von jährlich von 1 Mütt Kernen auf die Kirche Egg (nach erfolgter Kapitalzahlung von 12 Pfund durch die Kirchenpfleger von Egg); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1432 im Streit zwischen den Leuten von Egg und denen von Mönchaltorf betr. Beitrag der Leute von Mönchaltorf an den Sigristendienst der auch für Mönchaltorf zuständigen Leutkirche zu Egg (u. a.: Mönchaltorf anerkennt die Zugehörigkeit zur Leutkirche Egg; in der Kirche zu Mönchaltorf würde man jedoch einen eigenen Sigristen halten, der zur Messe, zur Vesper, «über das Wetter», zum Ave Maria und zu Hochzeiten läute; bei Taufen von Kindern aus Mönchaltorf in Egg würde der dortige Sigrist jeweils ein Hausbrot erhalten; im Urteilsspruch regelt die Obrigkeit nach Verlesung eines diesbezüglichen Urteils des Jahres 1340 den baulichen Unterhalt der Kirche Egg, den die von Mönchaltorf mit einem Neuntel [bis anhin einem Sechstel] mitzutragen haben; Verpflichtung für den Leutpriester von Egg, wöchentlich die Messe in Mönchaltorf zu halten und Leichen dort zu begraben; hingegen ist Mönchaltorf nicht verpflichtet, den Sigristendienst zu Egg mitzutragen); Schuldverschreibung 1480 gegenüber der «neuen Pfrund Sant Placiti, Sigberti, Cirilli und St. Wolfgangs» in Verrechnung mit einer Jahrzeit der Kirche Meilen; Schuldverschreibung 1488 gegenüber der Gemeinde am Eggberg (Nennung der Gemeinde-«Büchse» bzw. -Kasse, zu welchen der Weibel und die beiden Dorfmeier den Schlüssel haben); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1511 im Streit zwischen der Komturei Küsnacht und den Kirchgenossen der Leutpriesterei zu Egg um die Höhe des «Corpus» für den Leutpriester: Erhöhung des durch die Komturei zu leistenden «Corpus» um 9 «Stück» (7 Mütt Kernen, 2 Malter Hafer) auf künftig 55 Stück; Schuld- und Zinsverschreibungen 16. Jh. gegenüber der Kirche, Gemeinde und Pfrund zu Egg; obrigkeitlich ausgestellter Loskaufbrief 1545 für den der Pfarrei Egg, Lehen der Komturei Küsnacht, zustehenden kleinen Zehnten an verschiedenen Orten im Bereich der Kirchgemeinde Egg; Urteilsspruch 1568 im Streit zwischen der Herrschaft Grüningen und der Schaffnerei Küsnacht, als den Inhabern des Zehnten in der Gemeinde Egg, einerseits und verschiedenen Zehntenpflichtigen in der Gemeinde Egg anderseits betr. von diesen reklamierte Zehntenfreiheit verschiedener Güter mit Beschreibung der im Urteil als zehntenfrei erkannten Güter; private Schuldverschreibung 1582 von Jakob Boller zu Esslingen um hohe 1000 Pfund; Urteilsspruch 1633 im Streit zwischen der Gemeinde Egg und der Gemeinde Oetwil im Hof Stäfa betr. eine von der Gemeinde Stäfa den Oetwilern auferlegte Steuer für die vorgenommene Sanierung des bei der Kirche Egg gelegenen Lindenplatzes und der kleinen Glocke (s. weitere Beschreibung unter Kirchgemeinde Oetwil); Urteilsspruch 1644 der für die Kirchengüter allgemein zuständigen Vorgesetzten des zürcherischen Almosenamtes im Streit zwischen den beiden Gemeinden Egg und Mönchaltorf wegen des Kirchengutes: Die faktische Trennung des Kirchengutes der Mutterkirche Egg und der Filialkirche Mönchaltorf wird grundsätzlich missbilligt und auf ein im Prinzip gemeinsames Kirchengut erkannt; gegenseitige Beteiligung an Baukosten (Mönchaltorf für die Kirche Egg einen Neuntel, Egg für die Kirche Mönchaltorf einen Fünftel), Beteiligung von Egg an der Mönchaltorfer Sigristenbelohnung; da die von Mönchaltorf sowohl in Egg wie auch in Mönchaltorf Armenunterstützung beziehen, werden diese Bezüge koordiniert; Koordination der Abnahme je der Kirchengutsrechnung von Egg und Mönchaltorf; schliesslich Befriedigung von Ansprüchen der Kirchgenossen zu Oetwil, welche wie die Mönchaltorfer zur Kirche Egg gehören und hier beizutragen haben, mittels einer Beisteuer von 50 Pfund aus dem Kirchengut Egg an grössere Renovationsarbeiten am Kirchlein Oetwil.

II A Akten

Unterlagen betr. Zehnten- und Grundzinsrechte 18. Jh. (Bericht 1736 betr. zehntenfreie Güter des dem Amt Küsnacht zustehenden «Kilch Egger Zehntens»; Schätzungen und Verpachtungen des der Kirche Egg zustehenden Zehntens zu Rellikon und Rothblatt; Verzeichnisse betr. der Kirche und Pfrund Egg zustehende Grundzinsen); Heft mit Stillstandsprotokollen 1731–1765; Katalog der Neokommunikanten; obrigkeitliche Zuschrift 1730 an Pfarrer Zimmermann Egg betr. unmittelbar bevorstehende Verselbständigung der bisher der Pfarrei Egg zustehenden Filiale Oetwil; 2 Quittungen 1776 je der Pfarrherren zu Oetwil und Mönchaltorf betr. von der «Mutterkirche» Egg empfangene Auskaufskapitalien; Zuschriften 2. Hälfte 18. Jh. der Kanzleien zu Grüningen (Landvogt) und Stäfa (Obervögte) an das Pfarramt Egg betr. verschiedene staatliche Regelungen sowie spezifisch zu Injurien u. ä. von Egger Kirchgemeindeangehörigen; Zuschriften, Unterlagen 18. Jh. des obrigkeitlichen Ehegerichts zu Sitten-, Ehe- und Vaterschaftssachen von Egger Kirchgemeindeangehörigen.

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen der Kirche Egg 1678–1798 (mit Lücken; beträchtliches Kirchengut mit grösserer Naturalwirtschaft; Ausgaben auch für Schule und Arme der Filialgemeinden Mönchaltorf und Oetwil).

IV A Bände

1
Kirchenbuch 1744 (Verzeichnis der Kirchenörter), erstellt anlässlich des Kirchenneubaus.

IV B 3:

Übersichten der Jahresrechnungen des Kirchen- und des Säckligutes 1791–1806 (inkl. Liste von Vergabungen an das Kirchen- und Armengut und die Schulen).

Politische Gemeinde Egg

Ehemalige Zivilgemeinde Bad

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1786: Einzugsbrief 1786 für die Gemeinde Bad (inkl. übliche einwohnerrechtliche Regelungen).

I B Verträge auf Papier

Kopie eines Urteils 1724 des Grüninger Gerichts betr. Zugrecht der Gemeinde Bad auf die Tavernengerechtigkeit (die 1676 vom Haus im Bad nach Hinteregg verlegte Tavernengerechtigkeit ist 1715 um 4000 Gulden durch die Weber von Hinteregg erworben worden; die Gemeinde Bad beharrt auf dem bestehenden Zugrecht, das ihr bestätigt wird, aber beim Verkauf 1715 nicht realisiert werden darf; ebenfalls wird ihr eingeräumt, die Gemeindeversammlungen in der Taverne abzuhalten).

II A Akten

darunter:
Originaler «Spruchbrief zwischen … der Gemeinde Bad in der Pfarrei Egg und Herrschaft Grüningen und … der Gemeinde Esslingen in gedachter Pfarrei Egg, aber in der Obervogtei Stäfa, A° 1780» (Streitgegenstand: Die Entrichtung der sog. «Brautkronen»-Münze anlässlich der Verheiratung einer aus Bad stammenden, in Esslingen aber als Hintersässin lebenden und nunmehr nach Oetwil verheirateten Frau; da die Abgabe von Brautkrone und «Brautfahrt» zusammengehören und der Ehemann die Frau aus Esslingen und nicht aus Bad «abgeführt» hat, gelangen beide Abgaben an Esslingen); «Aufsatz einer ganz neuen Feuerspritze von dem grössten Rang» (1780er-Jahre; Erwerb einer Feuerspritze durch die Gemeinde Bad um 500 Gulden, technischer Beschrieb); Kopie einer obrigkeitlichen Bestätigung 1796 betr. Befreiung der Zehntenpflichtigen in der Pfarrgemeinde Egg vom sog. Zehntenersatz (z. B. Kartoffelzehnten) in Berücksichtigung des Loskaufs des kleinen Zehntens von 1545.

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen der Gemeinde Bad 1794, 1798.

IV A Bände

1
«Gemeindbuch der Gemeinde Bad … seit Anno 1728»: Gemeindeprotokolle der jeweiligen Seckelmeister zur Abnahme und Übergabe von Gemeinderechnung und Gemeindegut 1728–1818.

Ehemalige Zivilgemeinde Egg

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1606: Einzugsbrief der Gemeinde Egg 1606 (stark beschädigt, verblasst).

I B Verträge auf Papier

darunter:
Kopie 18. Jh. der Urkunde des Auskaufs 1545 des kleinen Zehntens in der Pfarrei Egg; Kopie 1828 eines Urteils 1638 im Streit zwischen den Gemeindegenossen um Standort, Nutzung und Unterhalt des Brunnens ob dem Dorf und des Brunnens mitten im Dorf mit dokumentarischer Retrospektive ins 16. Jh.; zeitgenössische, durch den Dorfschreiber kodifizierte Abschrift des Einzugs- und Gemeindebriefes der Gemeinde Egg 1679.

II A Akten

darunter:
Anlässlich des sog. «Auflaufkriegs» von 1756 angelegtes Verzeichnis des 1702 in der Kirchgemeinde Egg angelegten und in der «Pulver- und Bleilade» deponierten Pulver- und Munitionsvorrats (Nachträge bis 1765); Akten betr. Verteilung von Armenunterstützungen in Geld und Saatkartoffeln (Hungerjahr 1771).

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen der Gemeinde Egg 1749–1798 (lückenhaft).

IV A Bände

1
Gemeindebuch: Gemeindeprotokolle der jeweiligen Seckelmeister, undatiert und 1671–1816, Einträge zu Gemeindeökonomie, -gut, -wald, zu Gemeindeessen anlässlich von Bürgereinkäufen, zur Abnahme der Gutsrechnung usw.

Abbildung des Gemeindebuches der ehemaligen Dorfgemeinde Egg

IV A 1: Gemeindebuch der ehemaligen Dorfgemeinde Egg. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Januar 1694: Seckelmeister Bleuler hat die Gemeinde nicht nur «zusammen berufen», sondern nachfolgend auch das Protokoll verfasst. Vielfach waren die Seckelmeister, also die Gutsverwalter und Rechnungsführer, auch die Gemeindeschreiber. Inhaltlich interessante Protokolle auch zu der in den 1690er-Jahren wegen der europäischen Kriege und schlechten Wetters entstandenen Armut und Not: Z. B. Aufnahme eines kurzfristigen Kredites durch die Gemeinde von Schützenmeister Pfister zur Linderung der «Not» der Bürger sowie Austeilung von kostenlosem Holz aus dem Gemeindewald an die Gemeindegenossen, «weil es ein kalter und harter Winter ist und eine teure und klemme Zeit … , dass der arme und gemeine Mann mit grosser Armut kümmerlich seine Haushaltung kann durchbringen, dass er dabei grossen Mangel und Hunger muss haben und oft von Ohnmacht nicht weiss, wo aus und an und diesmal kein Holz vermag zu kaufen … »

 

Ehemalige Zivilgemeinde Esslingen

I A Urkunden auf Pergament

Anlässlich der Bearbeitung im Februar 2004 vorgefunden: Urkunden I A 2 und I A 3 1784, 1790: Obrigkeitliches Appellationsurteil 1784 im Streit zwischen den Gemeinden Widum, Oetwil und Esslingen in der enneren Wacht Stäfa einerseits und Zapfen- und Tavernenwirten in der enneren Wacht Stäfa und in der Herrschaft Grüningen (auch von Mönchaltorf) anderseits betr. Rechte der Tavernen, die ehehaften Zapfenwirtschaften und betr. Ausschank selbst gezogenen Weins; Vidimus, «Copia» 1790 des Einzugsbriefes der Gemeinde Esslingen 1634; (Urkunde I A 1, Urteilsspruch 1692 betr. Einzugsgeld der Gemeinde Esslingen, hing anlässlich der Neuinventarisierung 2002 im «Gemeinderatssaal»).

I B Verträge auf Papier

darunter:
Urteilsspruch 1742 im Streit zwischen der Gemeinde Esslingen und Schulmeister Kunz aus dem Riet betr. Kostenübernahme für Bestellung und Beheizung der Schulstube (Urteil: Die Schulstube ist wieder ins Dorf Esslingen zu verlegen, zwischenzeitlich hat der Schulmeister für die Beheizung aufzukommen); Urteilsspruch 1762 im Streit zwischen den «Bergleuten» der Gemeinde Esslingen und den übrigen Dorfangehörigen betr. Halten der Dorfwacht und betr. Lokalität der Gemeindeversammlung (Dorfwacht muss ohne die Bergleute gewährleistet sein; die Gemeindeversammlung findet im Haus des jeweiligen Seckelmeisters statt).

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen der Gemeinde Esslingen 1717–1796 (lückenhaft).

Ehemalige Zivilgemeinde Lieburg

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde I A 1 (Einzugsbrief 1612 für die Gemeinde Lieburg und diverse Höfe): Anlässlich der Bearbeitung Februar 2004 nicht im Archiv vorgefunden (gemäss Notiz des Archivordners von 2002 befindet sich das Dokument im «Gemeinderatssaal »).

IV A Bände

1
«Rechnungen der Gmeind Liebenburg A°. 1690»: Durch den Grüninger Landschreiber Marx Kambli angelegtes Rechnungsbuch mit Jahresrechnungen der Gemeinde Lieburg 1688/89–1699; gefolgt von Protokollen der jeweiligen Seckelmeister zur Ablage der Rechnungen 1711–1790–19. Jh.; in der Einleitung berichtet Landschreiber Kambli über die durch ihn veranlasste Reform von Gemeindewesen und -ökonomie zu Lieburg: Wiederaufnahme ordentlicher Rechnungsverantwortung des mit dem Einzugsbrief von 1612 geäufneten Gemeindegutes, wozu das vorliegende Rechnungsbuch eingerichtet worden ist; Anschaffung einer Gemeindelade mit zwei «ungleichen Schlüsseln» zur Aufbewahrung des Rechnungsbuches, des Einzugsbriefs von 1612 und anderer Dokumente; dank der zwei Schlüssel soll keiner mehr allein «über der Gemeinde Sachen kommen können», und es sollen damit Liederlichkeiten wie Verluste von 900 Pfund im Gemeindegut 1651 und 1657 durch Konkurse vermieden werden; um diese Verluste wieder wettzumachen, muss künftig auf den «Missbrauch» verzichtet werden, den Überschuss des kleinen «Gemeindegütlis» für einen Abendtrunk anlässlich der Abnahme der Gemeinderechnung zu verwenden; Erwähnung von 33 «Hausgerechtigkeiten» der Gemeinde.

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