Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Flaach (Bezirk Andelfingen)

I A Urkunden auf Pergament

2 Urkunden 1572, 1788: Bestätigungsurkunde 1572 von Untervogt, Kirchenpfleger und Gemeinde zu Flaach betr. Vergabung von 200 Gulden in Form eines Schuldbriefs durch den verstorbenen Gerichtsherrn Peyer für die Armenversorgung; Vertrag 1788 betr. Gemeindezugehörigkeit der Familie Egg in der Ziegelhütte (Inhalt s. unter I A evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Berg a. I.).

I B Verträge auf Papier

Kopie des 1545 ausgestellten Lehenbriefes betr. das dem Stift Embrach zugehörende Widumgut zu Flaach (gleichzeitig Umwandlung vom Handlehen in die Rechtsform eines Erblehens); Vergleich 1567 zwischen der Witwe von Pfarrer Kuchimeister und dem neu ins Amt tretenden Pfarrer Hans Löw (Entschädigung für die Witwe z. B. für Investitionen ihres Mannes in einen Weingarten); Spruchbrief 1619 betr. Kirchgemeindezugehörigkeit der Leute «oben im Dorf» zu Flaach (bisher zu Berg, nun zu Flaach gehörig), zu Volken (zu Flaach) und zu Gräslikon (zu Berg) sowie betr. finanzielle und bauliche Verpflichtungen als Folge der Neuzuweisung.

II A Akten

Umfangreiche Sammlung 17./18. Jh. von die Angehörigen der Gemeinde betreffenden Akten im Ehe- und Paternitätsbereich; Sammlung 17./18. Jh. von Erlassen und Mandaten der Obrigkeit und anderer staatlicher Behörden sowie der Landvogteien Kyburg und Andelfingen allgemeiner Art für sämtliche Verwaltungs- und Lebensbereiche, teils auch spezifisch Einwohner der Kirchgemeinde betreffend (z.T. mit Hinweisen auf die Verlesung von der Kanzel); undatierte statistische Übersicht (16. Jh.) zur Anzahl der Haushaltungen in den Kirchgemeinden Flaach und Berg (in Flaach 80 Haushaltungen mit 318 Personen, aufgeteilt in 3 Haushaltungen mit einem ganzen Zug, 3 mit etwas weniger als einem ganzen Zug, 6 mit einem halben Zug, 4 mit etwas weniger als einem halben Zug, 10 sog. «Ein-Rössler» und 54 «Dauner», also Taglöhner, ähnliche Überzahl der Taglöhner zu Berg); undatierte Aufstellung der Kosten des Neubaus der Kirche zu Flaach 1611; Verzeichnis der in diesem Zusammenhang getätigten Transporte mit Fuhrwerken von Gemeindeangehörigen; Akten zu den Kirchenörtern bzw. -stühlen 18. Jh.; div. Bauakten 18. Jh.; urbarmässige Beschreibungen der Pfarrpfrund zehntenpflichtiger Äcker und Reben 16.–18. Jh.; «Kirchengebrauch der Pfarr zu Flaach 1677» (Kirchen- und Gemeindeordnung); konkurs- und güterrechtliche Akten 17./18. Jh. privater Natur mit nur teils ersichtlichem Zusammenhang mit dem Kirchengut; Vermächtnisse für das Armengut 17./18. Jh.; Akten zur Gemeindeökonomie 18. Jh.

III A Jahresrechnungen

Kernenrodel 1620; Rechnungsrödel 17./18. Jh.; Jahresrechnungen 1647–1676 und 1733–1760/74 (je mit Lücken).

IV A Bände

1
Urbarmässige Beschreibung 1574 der jährlichen eingehenden Zinsen «der Kilchenn zuo Flaach uff Hächinngen genannt zuo Sannct Jeörgen ennet dem Irchell … gelegen … », inkl. nachträgliche Bereinigungen und Neufassungen 1682 und 1746, inkl. Verzeichnisse und Kopien von Rechtsinstrumenten zu Vergabungen an die Kirche 16./17. Jh.; nachträglich vorn im Band eingefügte Gemeinde- und Almosenordnung, frühes 17. Jh. (?).

2
1678 angelegtes Verzeichnis der Kirchgemeinde zustehender Schuldbriefe bzw. Schuldkapitalien und Kontrolle der eingehenden Zinsen (bis 1725); eingebunden in ein bemerkenswertes liturgisches Pergamentfragment.

3/4/5
«Zins- und Rechnungsbücher», angelegt u. a. 1727 und 1730 (Inhalt wie Nr. 2, Zeitraum 18. Jh.).

6a
Stillstandsprotokolle 1727/1735–1793 (auch betitelt mit «Acten- Buch für die Gmeinden zu Flaach und Volken, angehebt 1727»).

6b
Stillstandsprotokolle 1793–1827.

Nachtrag zum Kirchenurbar Flaach

IV A 1: Nachtrag des frühen 17. Jh. zum Kirchenurbar 1574: Kirchen- und Almosenordnung für Flaach. Paragraphen 1 und 2: Gemäss altem Brauch der Kirche «uf Hächingen zuo S. Jörgen ze Flaach» werden beispielsweise zwei «Kilchmeier» mit einer Amtszeitbeschränkung von zwei Jahren gewählt. Jährlich um Weihnachten wird einer der beiden gewählt, der jeweils «alte» kann während seines zweiten Amtsjahres den solchermassen jeweils Neugewählten einführen; einer der beiden besorgt die Finanzen und muss deshalb «schreiben und lesen» können, während der andere das eingehende Getreide verwaltet.

 

Politische Gemeinde Flaach

I A Urkunden auf Pergament

45 Urkunden 1428–1780; darunter:
Spruchbrief 1428 betr. gegenseitige Pflichten und Rechte des Gerichtsherrn und der Gemeinde (s. Abbildung und Legende, S. 35); Lehenbrief 1468 der Elisabet Irmoser zu Wesperspühl um eine Wiese; Urteilsbrief der Zürcher Obrigkeit 1488 im Streit zwischen den Gemeinden Flaach und Ellikon um das Thurhölzli jenseits der Thur (zugunsten von Flaach); Kaufbrief 1493 mit Handwechsel des Buchholzes Müliberg (gelegen im Bann Flaach) von der Gemeinde Berg an die Gemeinde Flaach; Urteilbrief der Zürcher Obrigkeit 1508 im Streit zwischen den Gemeinden Flaach und Ellikon um den sog. Kleinsand jenseits der Thur (zugunsten von Flaach); Kauf der Werd 1510 durch die Gemeinde Flaach; Spruchbrief 1510 im Streit zwischen den jeweiligen Besitzern des Schollenbergs und der Gemeinde Flaach um die Nutzung «in Urfa» und allgemein Rechtscharakter des Einfangs Schollenberg; Appellationsurteil der Zürcher Obrigkeit 1511 zugunsten der Gemeinde Flaach (und gegen die Gemeinde Alten) betr. Grenze der Thur im Bereich Engi; weitere Nutzungs- und Grenzstreitigkeiten bezüglich der Gemeinde Alten 1513; Spruchbriefe 1525, 1533 betr. Schutz von Fischereirechten des Hönisen usw. zu Alten (Lehen der Kartause Ittingen) in der alten Thur bezüglich der Gemeinde Flaach; obrigkeitliche Bestätigung 1526 eines Teils des Flaachemer Erbrechts; weitere Spruchbriefe, Urteile betr. Nutzung, Rechte und Pflichten im Verhältnis zum Schollenberg und im Thurbereich (Alten) 1530, 1533, 1536, 1542; div. Urkunden betr. die «Wollau» im Thurbereich 16. Jh.; obrigkeitlicher Spruchbrief 1542 betr. die niedergerichtlichen Rechte des Flaachemer Vogtherrn und die «Einigungen und Feldrechte » der Gemeine Flaach am Beispiel von Einschlägen in der Allmend; weiterer obrigkeitlicher Spruchbrief 1545 zur Klärung der niedergerichtlichen Rechte des Vogtherrn und der gemeinderechtlichen Belange (z. B. bezüglich Neuzuzüger); Spruchbrief 1550 betr. einen durch den Pfarrer von Berg eingeschlagenen Weingarten (entsprechende Schmälerung der Flaachemer Weiderechte); Spruchbrief 1554 zwischen den sieben weidegenössigen Gemeinden Rheinau, Marthalen, Benken, Ellikon, Kleinandelfingen, Oerlingen und Wildensbuch einerseits und der Gemeinde Flaach anderseits betr. Zugang zur Viehtränke für Flaach an der Thur; Vertrag 1528 zwischen dem Vogtherrn und der Gemeinde betr. Bussenkompetenz im Flurbereich; «Vechordnung» 1556 (Bauern- /Taglöhner-Partei, Nutzung der Allmend durch Vieh nach Massgabe des genau definierten Landbesitzes, namentliche Aufzählung der Angehörigen der einzelnen Grundbesitzklassen und der Taglöhner); Regelung 1556 der «Wasserkehr» (Wässerung der Wiesen); Spruchbrief 1557 betr. Nutzung und Fischenzen des Dorfbachs im Verhältnis zwischen dem Schloss Schollenberg und der Gemeinde Flaach; obrigkeitliches Appellationsurteil 1560 zugunsten der Vaterlaus zu Flaach betr. deren Fischereifächer in der Thur mit entsprechendem Holzbezug zum Bau der Fächer in Bezug auf Vogtherr und Gemeinde; Spruchbrief 1621 zwischen den Gemeinden Andelfingen und Ossingen einerseits und Flaach, Volken und Kleinandelfingen anderseits betr. Entrichtung der herrschaftlichen Steuer; Spruchbrief 1678 hochkarätiger Vertreter der Zürcher Obrigkeit zur Definition von Kompetenzen des Gerichtsherrn und der Dorfgemeinde zu Flaach; «Metzgbrief» 1700 (Bestätigung der 1697 durch die Gemeinde von der Zunft zur Saffran erworbenen ehehaften Metzgereigerechtigkeit im Verhältnis zu Ansprüchen privater Metzger); «Gemeindehaus-Freiheit» 1710 (obrigkeitlicher Spruch betr. Wirte-Kompetenzen zwischen dem Gemeindestubenwirt und dem Tavernenwirt zum Engel); Kaufbrief 1746 um 60 Jucharten Wiesen und Holz im Wollau jenseits der Thur (Erwerb durch die Gemeinde); Vergleich 1748 zwischen den Gemeinden Flaach und Alten um die Weiderechte im Wollau; obrigkeitliche Verleihung 1770 der von der Herrschaft Flaach herrührenden Tavernengerechtigkeit; Lehenbrief 1780 um die Fischenz in der Thur und Waldbesitz an Ritzmann in der unteren Mühle.

Pergamenturkunde Flaach, 1428

I A 1: Erste von 45 Pergamenturkunden, 1428. Das Urkundenarchiv von Flaach ist besonders reichhaltig und belegt die agrarische und rechtliche Bedeutung dieses ländlichen Zentrums. Spruchbrief des Winterthurer Ratsgerichts zwischen Ulrich von Gachnang von Goldenberg als Inhaber der Gerichtsherrschaft Flaach und den «erbern Lüten von Flaach gemeinem Dorff»: Der Weinausschank ist kein Monopol des Gerichtsherrn, sondern jeder Bürger kann von seinen eigenen Reben Wein ausschenken; Regelung der Leistung der Frondiensttage mit dem Leib und mit dem Pflug gegenüber dem Gerichtsherrn; Regelung der Abgabe von Mist; kein Zwang für die Bauern, die gerichtsherrliche Mühle zu benützen; Regelung des durch den Gerichtsherrn der Gemeinde schuldigen Allmendzinses (anstelle der gerichtsherrlichen Pflicht zur Haltung des Zuchtstiers für die Dorfherde). Auch wenn es in der Urkunde nicht speziell (wie sonst oft üblich) vermerkt ist, wurden von diesem Spruchbrief zwei Exemplare, also für jede Partei eines, ausgefertigt. Dasjenige des Gerichtsherrn findet sich im Gerichtsarchiv im Staatsarchiv (Signatur C III 7 Nr. 7).

 

I B Verträge auf Papier

darunter:
Spruchbrief 1644 zwischen Berg, Flaach und Volken einerseits und Hünikon anderseits betr. Unterhalt der Strasse zwischen diesen Ortschaften; Wasserkehr-Ordnung 1759.

II A Akten

darunter:
Spruchbrief 1606 betr. Fischereifächer der Vaterlaus in der Thur in Bezug auf die Gemeinde; 1636 angelegtes und bis 1667 reichendes «Verzeichnus» der Silberbecher, die der Gemeinde Flaach gemäss Reglement bei Antritt von Ämtern verehrt worden sind; div. Konkursakten; div. Akten zu Wegrechten.

III A Jahresrechnungen

Handrödel 1655–1678 zu den Jahresrechnungen (detaillierte Verzeichnisse von Einnahmen, teils auch Ausgaben, an Wein, Getreide, Geld); Verzeichnis 1780 der 134 wachtgeldpflichtigen Bürger; Jahresrechnungen des Gemeindegutes 1602–1798 (mit Lücken): Umfangreiche Ein- und Ausgabenwirtschaft auch in Naturalien, z. B. von Erlös ab Gemeindeliegenschaften und -gütern, ab verkauften Eicheln und aus Holzverkauf.

IV A Bände

1
Namenregister 1634 zu einem nicht mehr vorhandenen Urbar betr. die der Gemeinde Flaach zustehenden Grundzinsen.

2
Grundzinsbuch 1673 (eingebunden in ein mittelalterliches liturgisches Pergamentfragment): Verzeichnis der gegenüber der Gemeinde Flaach schuldigen Grundzinsen, Kontrolle der Eingänge 1673–1685, Verzeichnis der Restanzen, Namenregister, Angaben zum Kernen-, Hafer- und Weinschlag 1673–1685 (Satz in Geld für Getreide und Wein).

3
Urbar 1623 (Pergamentblätter) über die der Gemeinde Flaach gegenüber schuldigen Grund- und Geldzinsen (angelegt zur Rechtssicherung, da bis anhin keine schriftlichen Instrumente existiert hätten) mit Nachträgen, Bereinigungen 1685.

4
Zinsurbar 1679: Festhalten der Zinsen, die ab den Gütern gehen, die Hans Fehr von Flaach auf der Gant verkauft hat und für die er tragerweise einzustehen hat (Zinsen z. B. gegenüber dem Klosteramt Embrach, den Pfarreien Berg und Flaach, gegenüber Privaten).

5
«Erneuerte Offnung der Gerichtsbarkeit zu Flaach und Volken, A° 1682». Pergamentband: Beschreibung der Banngrenzen des Dorfes Flaach und der Gerichtsherrschaft Flaach-Volken, Beschreibung der Wege und Wegrechte, umfangreicher Bussenkatalog, flurrechtliche Belange (auch bezüglich Schollenberg), Bussenkompetenz zwischen Vogtherrn und Gemeinde, Sammlung der Texte der zu leistenden Eide (der Gemeinde Flaach und Volken gegenüber dem Vogtherrn; des Vogts, der Vierer, des Weibels, der Holzförster zu Flaach und Volken gegenüber dem Vogtherrn; Eid der Richter, der Fleisch- und Brotschätzer und der Metzger und ihrer Knechte).

6
«Vogt-Kindern-Buch über Flaach und Volken, angefangen 1716» (vormundschaftliche Abrechnungen bis 1811, Band wurde 1997 durch Andrea Feldmann restauriert).

7
«Urbarium über den der Pfarrpfrund Flaach zudienenden Zehenden zu Flaach und daselbsten umhin gelegen» (aufgrund der neuen Ausmessungen 1780/83 in den Jahren 1784/86 erstellt). Umfassendes Zehntenrecht mit statistischen Angaben zum zehntenpflichtigen Land, die zugleich einer Arealstatistik der Gemeinde entsprechen.

8
«Gemeind Buch, darin zu finden, was von der Gemeind ermehrt, erlaubt und verboten worden, angefangen von Hans Conrad Brandenberger, Gerichts- und Gmeindvogt, 1793…, auch wer von Jahr zu Jahr Gschwornen worden und wie die Gmeind-Ehehaften von Zeit zu Zeit verliehen worden, auch wie jährlich das Holz in Häuen ausgegeben wird.» (Insgesamt sehr interessantes und sprechendes Protokoll auch zum ökonomischen Leben, zu Verknappungen der Lebensgrundlagen, Berichte zu den Vorgängen 1798/99, nachgeführt bis 1834/1846).

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