Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Horgen (Bezirk Horgen)

II A Akten

darunter:
Sammlung gedruckter obrigkeitlicher Mandate 18. Jh. zu allen staatlichen Regelungsbereichen; Erlasse 18. Jh. vor allem der Kanzlei der Obervogtei Horgen zur Kirchenzucht und -ordnung, zum Fang von Krebsen und Fischen, zur Schifffahrt an Sonntagen, zum Forstwesen; allgemeine Stillstandsordung 1656; Protokolle des Stillstands 1710–1726 (mit Lücken); Fragment eines Protokolls der Vorgesetzten der Gemeinde 1742–1767; Vormundschaftsinventare 18. Jh.; Unterlagen 1695/98 zum Auskauf der Kirchgemeinde Hirzel; Akten, Gutachten, Memoriale 1760/62 zur Abtrennung der Kirche Oberrieden von Horgen (darin auch Gutsrechnungen der Wacht Oberrieden 1684 und 1756 und Übersichten zu erfolgten Kirchengutsauskäufen 1695–1719 Horgen – Hirzel, Wollishofen – Kilchberg, Kilchberg – Rüschlikon, Thalwil – Langnau, Herrliberg/Erlenbach – Küsnacht); Akten zum Rechnungs- und Gutswesen 17./18. Jh., darunter:
Obrigkeitliche Anleitung 1637 zum Führen einer Kirchengutsrechnung; Verzeichnis der 1636–1662 in der Kirchgemeinde Horgen eingegangenen Steuern für Arme, Fremde, Brandgeschädigte, für Gassenwächter, Profossen (inkl. Überblick zu Kriegssteuer 1631–1636); Haushaltungsordnung 1730 anlässlich der Abtrennung des Hausrechtungsgutes vom Horgener Kirchengut; Verzeichnis der 1630–1757 aus den drei Wachten Horgen, Hinterberg und Arn einerseits sowie aus der Wacht Oberrieden anderseits an das Kirchengut zu Horgen erfolgten Vergabungen;
Verzeichnis 1775 der Krämer in Horgen, Oberrieden und Hirzel; Bittschrift 1768 der Gemeinde Horgen an die Obrigkeit, weiterhin für Schulmeister, Sigrist und Hebamme sog. «Kompetenzholz» aus dem Sihlwald des Fraumünsters sowie etwas Getreide beziehen zu dürfen; Akten, Verzeichnisse zum Kirchenbau und zu den Kirchenörtern 17./18. Jh., darunter Erweiterung 1676 und vor allem Unterlagen und Abrechnungen zum Neubau der Kirche Horgen 1779–1794 und Pfarrhausbau 1782; zu den Bauakten gehörig: Bevölkerungsverzeichnis 1762 der drei Wachten Horgen, Hinterberg und Arn; Unterlagen und Akten 18. Jh. betr. Unterhalt und Bau von Strassen spezifisch Horgen betreffend; Akten 18. Jh. zur Schulmeisterbesoldung; Akten zum Armenwesen, insbesondere Listen betr. Austeilung von Lebensmitteln und Geld an Bedürftige der Kirchgemeinde Horgen 1691/93, 1699, 1712, 1743, 1771.

III A Jahresrechnungen

1: Rechnungen des Kirchgemeindegutes Horgen 1673–1799 (wenige Lücken). 2: Rechnungen des Kirchgemeindegutes Oberrieden 1761–1797.

IV A Bände

1
1684 angelegtes Verzeichnis derjenigen Personen in den Wachten Dorf, Oberrieden, Vorderer Berg, Hinterer Berg und Arn, welche 1684– ca. 1721 die neu eingeführte Abgabe von 20 Schilling (halber Gulden) zur Äufnung der Gemeindeund Kirchengüter entrichtet haben (Abgabe von 20 Schilling anstelle des alten Hausrechtungsgeldes von 31 Schilling, Bildung eines separaten Gutes). Im Vorwort des Verzeichnisses wird auf das «Umgeld» eingegangen, das die Obrigkeit eigentlich in der Gemeinde einführen wollte, das aber am Widerstand derjenigen, «die den Wyn von dem Zapfen über die Gasse holen müssen» (also Leuten ohne eigene Weinproduktion), gescheitert war.

2 und 4
Zinsbücher des Kirchengutes mit Kontrolle eingehender Schuldenzinsen 1692–19. Jh.

3
Protokollnotizen, Abrechnungen 1692–1725 zu verschiedenen Belangen der Kirchengutsökonomie, inkl. Rechenschaft zu verwalteten Mitteln von Waisen, Armen Bevormundeter, Unterstützung von glaubensbedingt geflüchteten Piemontesen (1699).

5
Zweijahresrechnungen des Kirchengutes Horgen 1777–1807.

6
Protokolle des Stillstands 1736–1814.

Politische Gemeinde Horgen

I A Urkunden auf Pergament

41 Urkunden 1457–1796; darunter:
Gemeindebeschluss 1457 («Gemeind und eins Mers der Dorflütten ze Horgen») mit Regelung wasserbaulicher und wasserrechtlicher Belange des Zuflusses zur Mühle von Müller Horner ab dem St.-Bernhards-Bach; Hausrodel 1466 (Ordnung des 1462–1466 als Mittelpunkt des Gemeindelebens gebauten gemeinen Gesellenhauses, Liste der Hausgenossen, Liste der sich in das Gemeindehaus mit 31 Schilling einkaufenden Hausgenossen; inkl. Ergänzungen, Zusätze bis Ende 16. Jh.); obrigkeitliches Appellationsurteil 1492 mit Bestätigung von Allmend- und Weidrecht der Gemeinde Horgen gegen Ansprüche der Bolier von Horgerberg; Urteilsspruch 1527 mit Sicherung eines Wegrechts für die Gemeinde ob dem Gesellenhaus; obrigkeitliche Urteilssprüche 1539/1540 im Streit zwischen den Gemeinden Horgen und Thalwil mit Verpflichtung für Thalwil, in dem mit Horgen gemeinsamen Weidgang und in der gemeinsamen Allmend vorgenommene Einschläge wieder zu öffnen und dem gemeinen Weidgang zugänglich zu machen, inkl. Berücksichtigung der Bedürfnisse der Armen von Thalwil: Vorverlegung des Zugangs zum gemeinen Weidgang von Mitte Mai auf St.-Jörgents-Tag; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1549 im Streit zwischen Neuzuzügern, welche das Einzugsgeld entrichtet haben, und der Gemeinde Horgen: Unter Berufung auf den Dorfrodel von 1466 wird der Ausschluss der Neuzuzüger vom gemeinen Weidgang und Nutzen bestätigt; Urteilsspruch 1591 betr. Erwerb der «Hausrechtung»: Regelung des Einkaufs in das Hausrecht des Gemeinde- und Gesellenhauses für Neuzuzüger über das normale Einzugsgeld hinaus; «Vertrag zwischen denen von Arn und einer Dorfgmeind Horgen» 1560 (Regelung des Einzugs von Horgen nach Arn und umgekehrt); Kaufbrief 1597 mit Kauf einer halben Holzgerechtigkeit durch das Gesellenhaus; Abschrift, Vidimus 1598 des «Allmend-, Weidgang-, Gemeinwerch- und Inzug-Briefs» von 1466 (umfangreiche flur- und nutzungsrechtlich orientierte Offnung); Kopie 1765 dieses Vidimus; «Ynzug-Rodel» des Dorfs zu Horgen 1551 (Namenlisten: 1. Personen, welche nur das Dorfrecht allein entweder ererbt oder erkauft haben; 2. Personen, welche beides, Dorfrecht und Allmendrecht, besitzen; inkl. Bestimmungen bis 1618 zu diesen Rechten); Rechtsinstrumente 17./18. Jh. zu den Tavernenrechten zu Horgen, auch in Bezug auf das der Gemeinde zustehende Tavernen- und Metzgereirecht auf dem Gesellen- und Gemeindehaus; «Jahrmarktbrief» 1640 (obrigkeitliche Zusprache des Marktrechts an die Dorfschaft Horgen); Rechtsinstrumente 1765/1767 betr. die Eggholz-Genossen; Urteilsspruch 1783 im Streit zwischen dem städtischen Kupferschmiedhandwerk und der Gemeinde Horgen mit Bestätigung des Rechts des Marktortes Horgen, zwei Kupferschmieden beherbergen zu können; diverse Rechtsinstrumente mit Regelung flur-, nutzungs- und forstrechtlicher sowie einzugs- und bürgerrechtlicher Art 16.–18. Jh.

Hausrodel Horgen, 1466

I A 6: «Hausrodel»: Gemeindebeschluss 1466 mit Ordnung des 1462–1466 erbauten Gemeinde- und Gesellenhauses von Horgen. Hier ein Ausschnitt der langen, bis Ende des 16. Jh. nachgeführten Listen derjenigen Hausgenossen, welche sich mit 31 Schilling in die Hausgenossenschaft eingekauft hatten. Andere erwarben die Genossenschaft mittels Arbeits- und Materialleistungen: Hans in der Ouw trug das Dach bei, Schmid Suter das Eisen und Ruedi in der Ouw den Stubenofen.

 

II A Akten

Akten 16.–18. Jh. zu Flur- und Nutzungsangelegenheiten, zu Gemeindestieren, Gemeindegut, Bürger- und Niederlassungsrecht, zu Zehntenrechten (u. a. des Fraumünsters), zur Regelung des Gewerbes, zu den unterschiedlichsten Sparten der Gemeindeverwaltung wie Wasserversorgung, Feuerwehr, Hochwachten; Rödel zu Zinsen des Gemeindegutes ab spätem 16. Jh.; Rödel ab 1590 mit Verzeichnis der Personen, welche die «Hausrechtung» zu Horgen gekauft haben; umfangreiche Akten, Abrechnungen, Pachtverträge 17./18. Jh. zur Verwaltung von Gemeinde- und Gesellenhaus bzw. der entsprechenden Gemeindetaverne; «Standrödel» 18. Jh. (Abgaben der Marktstände); Listen 1770/71 zur teuerungsbedingten Verteilung von Lebensmitteln an Bedürftige der Wachten der Kirchgemeinde Horgen; Akten 18. Jh. zur Holzgenossenschaft «Horger Egg» und der entsprechenden Nutzungsverwaltung; durch die helvetische Verwaltung um 1800 erstellte Verzeichnisse der Handänderungen in der Gemeinde Horgen 1774–1800.

III A Jahresrechnungen

Im März 1592 durch die vier verordneten Hausmeister der Gemeinde Thalwil (!) abgelegte Rechnung betr. «einer Gmeind [Thalwil] Hab und Gut, Innemen und Ussgeben» (betr. Gemeinde-, Gesellenhaus, inkl. Weinvorrat, Umsatz an Wein); Rechnung 1574 des Stubenmeisters zu Horgen; Rechnungen, Rechnungsrödel 1542–1648 der Hausmeister von Horgen, durchmischt mit Abrechnungen der Stubenmeister zu Horgen (inkl. «Vorschlag» an Wein, d. h. Geldgewinn von jeweils jährlich einigen hundert Eimern wohl in der Gemeindestube zum Umsatz gebrachtem Wein); durch Jacob Melchior Hüni angelegtes «Rächenbuch einer Gmeind Horgen darinen dann jerlichen ire geordneten Stubenmeisteren umb ihres Thun und Lassen Rächenschafft gäben sollend» 1608– 1655 (inkl. Angaben zur pauschalen Weinrechnung des Stubenknechts); als Fortsetzung des «Rechenbuches»: Jahresrechnungen der Gemeinde Horgen in einzelnen Heften 1656–1798; Abrechnungen, Verzeichnisse 1677–1683 betr. Einzug des Weinumgeldes (Weinumsatzsteuer der Wein ausschenkenden Wirte?); Jahresrechnungen der Schützengesellschaft Horgen 1685–1776; «Rechnung … über die Brunnenkösten bei dem Gemeindehaus und die Feuerordnung und derselben erlaufenen Kosten …» 1793–1797; Einnahmen- und Ausgabenverzeichnisse 1694/1700 des Seckelmeisters einer nicht verifizierbaren Wacht (wohl nicht wie im Archivverzeichnis benannt: Gutsrechnungen der «Egg-Genossen»).

IV A Bände

1
Abschrift 1660 des Hausrodels des 1462–1466 erbauten «gemeinen Gesellenhauses» (s. Original unter Urkunden I A); inkl. Hausordnung 1466 und Zusätze dazu bis 1660, Namenlisten der Hausgenossen (ergänzt bis 1657) der Wacht Horgen, der Wacht Oberrieden, zu Morschwanden und im Horgerberg.

2
Kopienband 18. Jh. zu Rechtsamen, Forstwirtschaft, Erträgen, Verwaltung des Fraumünsterwaldes am Zimmer- und Horgerberg.

3
«Rächenbuch für E. L. Gemeind Horgen» 1772–1818 (neue Rechnungsserie, einsetzend infolge der damals vorgenommenen Ausscheidung der Gemeindegüter Horgen, Hirzel und Oberrieden; betrifft das gemeinsame Gut der Gemeinde Horgen und der beiden Wachten Arn und Hinterberg an Gesellenhaus, Metzg und einer halben Egg-Holzgerechtigkeit).

4
Helvetischer Liegenschaftenkataster der Gemeinde Horgen 1780–1800.

5
Verhandlungen der helvetischen Munizipalität Horgen 1798/99.

Ehemalige Zivilgemeinde Wacht Horgen-Dorf

II A Akten

darunter:
Verzeichnisse 17./18. Jh. der in der Dorflade Horgen ab 1466 befindlichen Dokumente; Akten 18. Jh. zum Verhältnis der Dorfgemeinde zu den Holzgenossen Egg; Gantrödel 18. Jh. betr. Verpachtung der Nutzung der Streue in der Egg; Akten, Urkundenkopien 17./18. Jh. betr. Bürgerrecht, Hintersässen, Einzug, Flurwesen, Wegrechte, Strassenwesen, Wasserversorgung, Feuerwehr usw.; Listen 18. Jh. betr. Einzug der Fronfastengelder aufgrund der «Wächterrodel»; «Dorfwachtsachen» 1723–1797, 1803–1814 (Verhandlungsprotokolle der Vorsteherschaft); «Abhandlung über die Wacht an der Sihlbrugg bei Baabenwaag genannt …1794».

III A Jahresrechnungen

Rechnungen des Wachtguts der Wacht und Dorfgemeinde Horgen 1647–1797; Steuergutrechnungen der Dorfwacht Horgen (Kriegssteuer-Rechnungen 1653–1679 mit Angaben ab 1631); Abrechnungen über Strassenbauten in der Dorfgemeinde Horgen 1773/77, 1785/97.

IV A Bände

1
Zinsbuch der Dorfgemeinde Horgen, angelegt 1717 (Verzeichnis der aktiven Schuldkapitalien der Gemeinde und Kontrolle der eingehenden Schuldzinsen bis 1757).

2
Zinsbuch der Dorfgemeinde Horgen, angelegt 1757, Kontrolle bis 1853.

3
Helvetischer Kataster der Handänderungen in den Wachten Horgen und Arn 1780–1800.

Ehemalige Zivilgemeinde Horgerberg

IV A Bände

1
Gutsrechnungen 1677–1752 über das Gemeindegut der «hinteren Bergleute» (später: «Bergwacht»), neu angelegt infolge der 1677 vorgenommenen Ausscheidung des Gutes zwischen den vorderen und den hinteren Bergleuten; hinten im Band: Abrechnungen, Rechnungsprotokolle zum Kriegssteuergut teils der gesamten Gemeinde Horgen 1646– 1650er-Jahre.

2
«Rächenbuch umb einer Ehrsamen der Gemeind Horgen incorporierten Wacht Hinderberg habendes Gut» 1773–1859.

3
Helvetischer Kataster der Handänderungen im Horgerberg und in Hirzel 1774–1800.

Ehemalige Zivilgemeinde Arn

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1560: Einzugsbrief 1560 für die «gemeine Pursame und Höfen zu Arne».

II A Akten

darunter:
1692 der Wacht Arn übergebene Kopie des Einzugsbriefes 1687 der Gemeinde Horgen; Akten, Urteilssprüche zu Bürgerrechts-, Hintersässen- und Einzugssachen 18. Jh.; div. Abrechnung 2. Hälfte 18. Jh. betr. Bauunterhalt der Hochwachthütten auf dem Zimmerberg; Abrechnung 1767 bezüglich des Wächters an der Sihlbrugg bei der Baabenwaag.

III A Jahresrechnungen

Vierjahresrechnungen des Wachtgutes von Arn 1771–1800.

IV A Bände

1
«Rächen-Buch einer Ehrsamen Wacht Arn umb derselben habend Guth» 1771–1816.

2
«Zins-Buch für ein Ehrsame Wacht Arn umb derselben habende Capitalien…», angelegt 1776, inkl. Kontrolle eingehender Schuldzinsen bis 1834.

Allmend-Korporation Horgen

I A Urkunden auf Pergament

25 Urkunden 1466–18.Jh.; darunter:
Urteilsspruch 1466 (Abschrift 1785 aus dem Allmendbuch) im Streit unter den Dorfleuten von Horgen betr. Rechtscharakter der drei Zelgen: Umwandlung der Zelg «auf Reity» oberhalb des Dorfes in eine freie Allmend (inkl. Beschreibung der entsprechenden Gemeindeorganisation sowie flur- und nutzungsrechtlicher Bestimmungen bezüglich Nutzung von Weide- und Holzrecht auf dieser Allmend; Verlagerung der Hypotheken auf die privaten Flurblöcke, Umwandlung der beiden Zelgen unterhalb des Dorfes zu eingeschlagenem Eigentum); Urteilsspruch 1545 im Streit zwischen den im Dorf Horgen gesessenen Dorfleuten und ausgesiedelten Käpfnachern betr. Nutzung der in diesem Jahr aufgebrochenen und angesäten Allmend; Allmendrodel 1548 (ergänzt 17. Jh.) mit Beschreibung des Flurbezirks und Auflistung der Allmendgenössigen (Unterteilung: Allmendgenössige mit ererbtem Anteil, Allmendgenössige mit käuflich erworbenem Anteil, Berechtigte auf Hofstätten ausserhalb des Dorfes und zu Käpfnach); Urteilsspruch 1558 im Streit um Allmendnutzung zwischen von aus Käpfnach stammenden Zuzügern ins Dorf Horgen und den gemeinen Dorf- und Allmendgenossen von Horgen; Urteilsspruch 1582 betr. Vererbung der Nutzungsgerechtigkeit der Allmend (nur im Mannesstamm vererbbar), inkl. Klärung des unterschiedlichen Rechtscharakters der Dorfgerechtigkeit Horgen und der Allmendgerechtigkeit (welche lediglich einem besonderen Personenkreis zusteht, gewissermassen also privatrechtlich ist); Urteilsspruch 1588 im Streit zwischen den Allmendgenossen und den Zieglern der Stadt Zürich betr. Regelung des Abbaus von Kalkstein auf der Allmend Horgen; Urteilsspruch 1586 betr. Berechtigung des Meierhofes zu Horgen an der Allmendnutzung; Urteilsspruch 1595 mit Bestätigung des besonderen privatrechtlichen Charakters der Allmend im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Gemeindegut wie der Horgeregg, entsprechend aber auch Neuregelung der Wahl der fünf Geschworenen, welche bis anhin ausschliesslich aus den Allmendgenössigen gewählt worden waren, künftig aber nur noch mit drei Allmendgenossen und neu mit zwei Mann von den gemeinen Dorfleuten zu besetzen sind; div. Urteilssprüche 16.–18. Jh. mit Regelung von Nutzungsrechten und -streitigkeiten sowie flurrechtlichen Belangen bezüglich der Allmend (auch im Verhältnis zu den Nutzungsberechtigten von Käpfnach); Regelungen 17. Jh. betr. Marchen, Zäunung, Wegrechte der Allmend.

Almendrodel Horgen, 1548

I A 3: Allmendrodel 1548 von Horgen mit Beschreibung des Flurbezirks und Auflistung der Allmendgenössigen (Unterteilung: Allmendgenössige mit ererbten Anteil, Allmendgenössige mit käuflich erworbenem Anteil, Berechtigte auf Hofstätten ausserhalb des Dorfes und zu Käpfnach). Aufgeschlagen: Verzeichnis derjenigen, welche «des Dorfs und der Allmend Rechtung» ererbt haben.

 

II A Akten

Akten, Urkunden, Kopien, Auszüge, Berichte, Verzeichnisse, Gutachten, Beschriebe, Herleitungen 16.–19. Jh. zu den vielfältigsten Teilhaber-, Berechtigungs-, Rechts-, Nutzungs-, Verwaltungs- und Ökonomiebelangen der Allmend; sog. Baumeister-Rodel (neun Nutzereinheiten zu je 12 Mann unter je einem «Baumeister»); Auszüge aus den Allmendgutsrechnungen 18. Jh.

IV A Bände

«Urbar über der Allmend zu Horgen, genannt auch Reite, habenden Rächtsamenen, Freyheiten, Verträg und Urtheilbrief, by gewüssen Anlass durchgangen und überläsen, auch zugleich zu kurtzem begriff- und nachrichtlichen Verhalt ordenlich abzuschryben und jederwyligen geschwornen Fünfern zur Nachricht zu Hand ze geben anbefohlen von Hauptmann und Undervogt Hans Jacob Hüni … [sowie den je namentlich augeführten alten fünf und neuen fünf Geschworenen] … 1689»: Kopien von Urkunden, Verträgen, Urteilen 1466–1889.
Zweiteiliges «Rechtsgutachten»: Zur Rechtsnatur der Allmend- Korporation Horgen.
Teil I: Die rechtshistorischen Grundlagen (Karl S. Bader, 1959). Teil II: Der heutige Rechtszustand (Arthur Meier- Hayoz und Eugen Bucher, 1960).

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