Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wil (Bezirk Bülach)

II A Akten

darunter:
Bruch und Reparatur des Glockenstuhls 1596; Abnahme der Jahresrechnung mit Verzeichnis der Schuldposten (Restanzen) 17. Jh.; Verzeichnis der Einnahmen an Zinsen 1644/46; Berichte und Hilfsmassnahmen betr. Feuersbrunst zu Wasterkingen 1745; familiengeschichtliche Notizen zur eigenen Familie von Pfarrer Joh. Heinrich Fries 17./18. Jh.; Taufbuch 1742–1758; Brandsteuern 1621 und 1715; militärische Musterungen, Inspektionen, Waffeninspektionen 2. Hälfte 18. Jh.; «Anbauschlacht» 1790er-Jahre; jährlich ab der Kanzel verkündetes Zehntenmandat 1780er/90er-Jahre; Eheversprechen spätes 18. Jh.; Erlasse der Oberbehörden (Wahlen, Huldigungen, Strafsachen usw.) spätes 18.Jh.; Sammlung gedruckter Mandate 18. Jh.; Bauwesen betr. Kirchgebäude, Pfarrhaus 18. Jh.; sittliche Belange (z. B. Lichtstubeten 1796); ehegerichtliche Akten 18. Jh.

III A Jahresrechnungen

Dreijahresrechnungen über das vergleichsweise beträchtliche Kirchengut Wil 1719–1800 (mit Lücken) mit Besoldungen an Pfarrer, Sigrist, Pfleger, Hebamme, Schulmeister, Ausgaben für Arme, für Bettelfuhren, Bauwesen; Dreijahresrechnungen 1719 f., 1741 f. 1750 f. der Filialkirche zu Hüntwangen mit Ausgaben v. a. für Sigrist, Schulmeister und Bauunterhalt; Dreijahresrechnungen des Almosengutes der Kirche Wil 1707–1800 (mit Lücken) und Verzeichnis der Schuldbriefe des Kirchen- und Almosengutes 1782.

Dreijahresrechnung Wil, 1741-1743

III A: Dreijahresrechnung der Kirchgemeinde Wil 1741–1743. Unter dem Ausgabenposten «Aussgeben den Bättelfuhren innert 3 Jahren» sind 157 Bettelfuhren, also wöchentlich eine Bettelfuhr nach Rafz und Hüntwangen verzeichnet. Man stellte die lästigen Bettler, nachdem man sie immerhin verköstigt hatte, über die Gemeindegrenzen. Die solchermassen bescherten Nachbargemeinden sorgten im gleichen Sinn für Weitertransport.

 

Politische Gemeinde Wil

I A Urkunden auf Pergament

25 Urkunden 1476–1717; darunter:
Urteilssprüche 1476 und 1549 im Streit zwischen den Besitzern des Radhofes bzw. der Radhöfe als eingeschlossenes Gut und der Gemeinde Wil betr. teilweise gemeinsame Weiderechte; Schuldinstrumente 1523, 1524 mit Aufnahme von Geldkapitalien durch die Gemeinde; obrigkeitlich begünstigte Adaption 1559 des Erbrechts wie im Stadtrecht Eglisau für die Gemeinden des Rafzerfelds und für Glattfelden; Rechtsinstrumente 1564, 1706 betr. Haltung des Zuchtebers für die Gemeinde; Urteilsspruch 1567 zwischen Taglöhnern bzw. der Gemeinde und den Hofbesitzern betr. Nutzung in namentlich genannten Hölzern; Entscheid 1568 des Untervogts zu Eglisau betr. Rückkehr, Niederlassung und Bürgerrecht von nach auswärts verheirateten Frauen, welche nach Tod des Ehegattens nach Wil zurückgekehrt waren (Rückkehr an den Geburtsort der Kinder, Verzicht auf das Wiler Bürgerrecht); Urteilsspruch 1598 im Streit zwischen der Gemeinde Wil und den Besitzern des Hofes Buchenloo mit Bestätigung des Rechtscharakters des Hofes als eingeschlossener Hof; Vergleich 1609 zwischen den Gemeinden Eglisau und Wil zum Schutz des Forrholzes vor Weidgang und weitere Regelungen 1651 betr. Weide im Forrholz; obrigkeitliche Genehmigung 1659 für Schuhmacher Rasi, in Wil ein Haus um 400 Gulden zu kaufen, bzw. ein neues Haus zu bauen, inkl. Genehmigung der Niederlassung als Hintersässe ohne Nutzungsgerechtigkeit; obrigkeitliche Regelung 1662 des Abzugsgeldes der Gemeinden im Rafzerfeld und zu Glattfelden nach Massgabe des von der Gemeinde Eglisau bereits geübten Abzugrechts; der Gemeinde Wil obrigkeitlich erteiltes Recht 1677 zum Einzug eines Silberbechers von aus dem Schaffhauser Gebiet einheiratenden Frauen; Urteilsspruch 1695 im Streit zwischen den Gemeinden Rafz und Wil mit Ausscheidung und Definition von Weiderechten (u. a. auf dem Neukomer Feld); obrigkeitlicher Schutz 1707 der Eglisauer Metzgereigerechtigkeit mittels entsprechender Beschränkung der Metzgereirechte für die Gemeinden Wil, Hüntwangen und Wasterkingen (Beschränkung auf das Metzgen von im eigenen Stall aufgezogenen Rindern und Schmalvieh, Verkauf nur an Gemeindegenossen).

II A Akten

darunter:
Obrigkeitliches Appellationsurteil 1566 mit Bestätigung eines Urteils betr. Verbot zum Halten von Ziegen für (arme) Gemeindegenossen in Wil; Vergleich 1710 zwischen den Pfarrern zu Wil und zu Rafz betr. seelsorgerische Obhut für den Pächter eines im Grenzbereich der beiden Gemeinden befindlichen Hofes; konkursrechtlicher Zugbrief 1729 für die Gemeinde Wil mit Inventar von Aktiven und Passiven des verstorbenen Schulmeisters Gebhard Wirtenberger; Inventar 1763 der für die Gemeinderechte relevanten Dokumente, verzeichnet durch Untervogt Angst und die Gemeindevorgesetzten; Protokollauszug 1809 betr. die Aufnahme 1790 der Fritschi vom Häuslihof ins Wiler Bürgerrecht.

III A Jahresrechnungen

Rechnungen des Gemeindegutes mit wenigen Jahrgängen 2. Hälfte 18. Jh.

Dreijahresrechnung Wil, 1758-1760

III A 1: Dreijahresrechnung der Gemeinde Wil 1758–1760, Einnahmetitel «Aus Holtz und Rintschen erlöst». Beispielsweise konnte die Gemeinde 1760 für 61Gulden Rinden an Ratsherr Hirt zu Eglisau und die «Mitherren Gerber», also an das Gerberei-Gewerbe, liefern. Die Verkäufe von Bauholz und Rinde trugen wesentlich zu den Gemeindefinanzen bei.

 

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