Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Römisch-katholische Kirchgemeinde Dietikon (Bezirk Dietikon)

II A Akten

darunter:
Gedrucktes Mandat 1737 des Landvogts zu Baden an Katholiken und Reformierte zur Heiligung der Sonn- und Feiertage (Dorsualvermerk des Pfarrers: «alle Jahr zu lesen»), Aufrufe zu Bet- und Dankfesten 1790er Jahre; päpstliche Rundschreiben 18. Jh. (gedruckt), auch Ankündigung von Ablässen; marianische und andere kirchliche Verordnungen, Visitationsordnungen, spätes 18. Jh.; bischöfliche Erlaubnis zur Ausübung der Cura in Würenlos 1780; Erlasse 18. Jh. der niedergerichtlichen Kanzlei in Wettingen z. B. flurrechtlicher Art (wie Verbot des Weidens in der Schönenwerd); Liste 1790 mit Angabe des «Vermögensstands an Kapitalien der Pfarrpfrund Dietikon»; Akten zum Zehnten der Pfrund Dietikon im Schönenwerd; private Geldforderung 1798 eines Lengnauer Juden an einen Dietiker Gemeindegenossen; div. Akten zur Pfrundökonomie wie Statistiken 1788/97 der Zehnteneinnahmen der Pfrund Dietikon (erhoben 1798) und vieles mehr; Akten zur Kapelle Rudolfstetten (wie Bewilligung zur Lesung der Messe 1754, Weihungsakte 1768, Zusammenstellung des Vermögens 1789); Akten zur Kapelle Friedlisberg; «Bereinigung der Kirchen Zins zu Dietikon … 1657»; Zinsurbar 1700 der Pfrund Dietikon; Kopien von Schreiben 1691/1706 des katholischen Pfarrers zu Dietikon an den reformierten «Nachbar-Pfarrer» zu Urdorf betr. Erweiterung der Kirche Dietikon; Abrechnung 1772 zur Reparatur des Kirchturms; div. Akten 17./18. Jh. wie Reparaturen am Kirchengebäude, Weihe von Altären, Kreuzweg, Anschaffung der grossen Glocke, Kauf einer weissen Fahne, Armenwesen; Sammlung gedruckter bischöflicher Hirtenbriefe und Sendschreiben 18. Jh.

III A Jahresrechnungen

Nur «Jahresrechnung der loblichen Pfarrkirchen Dietikon» 1788/89.

IV A Bände

1
Um 1480 angelegtes Jahrzeitenbuch der Kirche Dietikon mit Einträgen bis ca. 1840;
Originaleinband mit von geprägtem Schweinsleder überzogenen Holzdeckeln, Buchschliessen und Pergamentblättern. Im vorderen Deckel: Niederschrift um 1500 des Vaterunsers, des Glaubensbekenntnisses und der Zehn Gebote (als Grundwissen der Gläubigen); im hinteren Deckel: verschiedene Notizen wie Zehntenertrag der Pfrund im Schönenwerd und zu Niederurdorf 1538/39, Kehren bzw. Reparaturarbeiten an den beiden Glocken 1545.

3
Jahrzeitbuch u. a. mit Verzeichnis der Jahrzeiten und Kontrolle eingehender Zinsen von Jahrzeiten 1770–1789; Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben des Pfarrers.

4
«Stiftbuch der Pfarr Dietikon» (Jahrzeitstiftungen), angelegt 18. Jh. mit Einträgen bis 1960er Jahre.

5
Abrechnungen zu Vermögen und Einkünften der Pfarrpfrund Dietikon 1789–1840.

6
«Buch des Läbens, das ist Verzeichnus der läbendigen und verstorbnen Brüdern und Schwösteren allerheiligen Rosenkrantzs wie auch deroselben ewigen Pfrund», angelegt 1702 durch Vikar Robert Dorer zu Dietikon, Einträge ganzes 18. Jh.

7
«Rechnung Buch wägen der Heiligen Bruderschaft in der loblichen Pfarrei Dietikon», angelegt 1720er Jahre, reichend bis 1838; inkl. Namenverzeichnisse ab 1728 der Präfekten und marianischen Ratgeber, der während der Prozession den Himmel tragenden Männer, der Träger von Fahnen, Brustbild, Laternen, der Jungfrauen, die das Mysterium tragen (je unterteilt nach den Dörfern der Pfarrei); Protokoll der marianischen Ratschlüsse 1728, 1777 u. a., «Satzungen und Verordnungen» des marianischen Rats 1770 f.

Jahrzeitenbuch der Kirche Dietikon, angelegt um 1480

IV A 1: Jahrzeitenbuch der Kirche Dietikon, angelegt um 1480, mit datierten Übertragungen 1391, 1414 und 1420 aus einem vorgängigen Jahrzeitenbuch. Unter dem 18. November erscheint die Stiftung eines auf der Romfahrt befindlichen Bruders, der in Dietikon gestorben ist. Er stiftete die umständehalber recht beträchtliche Summe von 9 Gulden «an die Kirche und an das Licht zu Dietikon». Die Kirchgemeinde kaufte mit dem Geld eine Matte mit Ertrag an Kernenzins und setzte eine Geldleistung von jährlich 1 Schilling zugunsten des Leutpriesters fest. Abgewickelt wurde das Stiftungsgeschäft durch den Richter und die «Kilchmeyer», nämlich Heintzmann Brunner, Hans Gross und Hensli Widmer. Das Geschäft lässt auf eine kompetente Kirchgemeindeverwaltung vor der Reformation schliessen. Unter dem 1. September ist sodann beispielsweise das Kirchweihfest der Kapelle in Urdorf festgehalten:
Alle, sowohl die nun Lebenden als auch die nach diesen Kommenden, sollen wissen, dass die Weihe der Kapelle in Urdorf immer am nächsten Sonntag nach Verena gefeiert werden soll. Und diejenigen, die sich dort einfinden, um zu beichten und Reue zu tun, erhalten an den zwei Altären 80 Tage Erlass für schwere Sünden und zwei Jahre für lässliche Sünden (Übertragung ins Deutsche von Helena Zimmermann).

 

Stadtgemeinde Dietikon

I A Urkunden auf Pergament

2 Urkunden 1629, 1648: Spruchbrief 1629 von Petrus, Abt des Klosters Wettingen, im Nutzungsstreit zwischen «gemeiner Pursame» zu Dietikon und den Besitzern des klösterlichen Lehenhofes «auf Holostrass» (entgegen ihrer Forderung sind die Inhaber des eine selbstständige Flureinheit bildenden Lehenhofes im Bann der Gemeinde Dietikon nicht weidberechtigt, ausser wenn sie Bürger der Gemeinde Dietikon sind); Spruchbrief 1648 von Nicolaus, Abt des Klosters Wettingen, im Streit zwischen der Dorfgemeinde Dietikon und Jacob Vischer, alt Wirt, betr. Haushofstatt- und Bürgerrecht von Vischer (dieser hat Grundstücke an Auswärtige verkauft, weshalb ihm zu Recht verwehrt wird, eine andere Haushofstattgerechtigkeit zu erwerben, darauf ein Haus zu bauen und einen Fremden darin zu «setzen»; dagegen kann er mit dem Kauf der Schmitte eine Haushofstatt- Gerechtigkeit erwerben, muss aber dort selbst wohnen, um das Bürgerrecht zu behalten).

II A Akten

darunter:
Abschrift 19. Jh. der zwischen den drei Amtsgemeinden Dietikon, Schlieren und Spreitenbach koordinierten Einzugsund Bürgerrechtsordnung 1611; Abschrift 19. Jh. eines Spruchbriefs 1657 in einer agrar- und sozialgeschichtlich aufschlussreichen Auseinandersetzung zwischen den Meiern (Bauern) und den Taglöhnern um die sehr vielfältige Nutzung und Aufteilung des Gemeindegutes; durch das niedere Gericht des Klosters Wettingen zu Dietikon ausgefertigte und besiegelte Akten 17./18 Jh. und Auszüge aus dem Gerichtsprotokoll wie Regelung 1752 des Hintersässengeldes der drei Gemeinden des Amtes Dietikon (Dietikon, Schlieren, Spreitenbach); div. private Kauf- und Rechtsgeschäfte; Akten betr. Bürgerrecht 18. Jh.; Akten betr. Unterteilung von Stuben und entsprechende Fragen des Bürgernutzens; Vereinbarung 1751 zum Ankauf einer Feuerspritze; Verzeichnis 1732 des an Brandgeschädigte zu Dielsdorf und Buchs von den Gemeinden Dietikon, Bergdietikon, Spreitenbach, Killwangen und Neuenhof gelieferten Bauholzes; Urteilsspruch 1560 des Landvogts zu Baden betr. Marchen zwischen den Gemeinden Niederurdorf und Dietikon; Vergleich 1653 der vier Gemeinden Dietikon, Spreitenbach, Schlieren und Berggemeinde bezüglich ihrer Beschwerden gegenüber dem Gotteshaus Wettingen als niedergerichtlicher Herrschaftsinstanz; durch die äbtische Kanzlei Wettingen besiegelte Bescheinigung 1665 von Zimmermann Caspar Graf zu Dietikon, aus seinem baufälligen Wohnhaus kein evangelisches Pfarrhaus errichten zu lassen; Akten 1790 im Streit zwischen den Gemeinden Dietikon und Bergdietikon betr. Abgabe von «Weibelbrot» durch die Gemeinde Bergdietikon (die Berggemeinde ist pflichtig, das Weibelbrot zu entrichten, da sie mit Dietikon «das gleiche Gericht ausmacht»); Kopie eines Spruchbriefs 1691 betr. Limmatwuhrung des Klosters Fahr zu Ungunsten der Gemeinde Dietikon; weitere Akten 18. Jh. über Auseinandersetzungen betr. für Dietikon schädliche Flussverbauungen (auch bezüglich Geroldswil); «Erkanntnus (des Landvogts zu Baden) antreffend ein Gottshaus Fahr, ein Gemeind Dietikon wie auch Schlieren wegen der Fischfachen, Wuhren und dergleichen … 1658»; Appellationsurteil 1539 der acht die Grafschaft Baden regierenden eidgenössischen Orte im Streit zwischen der Gemeinde Dietikon und den Einwohnern zu Baltenschwil betr. gemeinsame Weiderechte; Memorial, Akten 17./18. Jh. im Streit um Nutzung des Holzes im Honrein zwischen der Gemeinde Dietikon (mit 64 bzw. 80 Haushaltungen) und Niederurdorf (mit 5 Hofstätten als Lehen des Grossmünsters), inkl. «Teilungsinstrument» 1780 mit Aufteilung des Honreins zwischen Dietikon und Niederurdorf; Mandat 1767 des Landvogts zu Baden für Dietikon, Spreitenbach und die Berghöfe betr. schädliche Waldnutzung durch Hauen von Besenreisig; Mandate 1773 und 1782 für das Amt Dietikon betr. Diebstahl von Obst, Trauben, Bohnen, Rüben und Kartoffeln; Danksagung 1681 des Landvogtes zu Baden an die Gemeinde Dietikon für geleistete Arbeiten zur Sanierung der sog. Hodelgasse auf dem Heitersberg; Akten 18. Jh. zum Unterhalt von Strassen und Wegen (auch bezüglich Berggemeinde).

Vergleich Dietikon, 1653

II 16 A 3: «Verglich der eingelegten, den 28. Aprilis 1653, Beschwerden aller 4 Gmeinden Dietigkhon, Spreitenbach, Schlieren, der Bergen [Berghöfe] contra ein lobl[iches] Gottshaus Wettingen auf heut, dato den 8. May 1653». Kompromiss in 14 zwischen den Gemeinden und der Gerichtsherrschaft streitigen Punkten. Mit der Kompromisslösung folgte diese landesherrlich der Grafschaft Baden und niedergerichtlich dem Kloster Wettingen zustehende Region der zürcherischen Kompromisstradition und nicht der Auseinandersetzung mit Waffengewalt im schweizerischen Bauernkrieg. In Punkt 4 beispielsweise wurde die Jagd geregelt. Die «Einsässen» der Amtgemeinden durften alle Arten von Vögeln (ohne Rebhühner und Wachteln) sowie Hasen und Füchse jagen. Die gejagten Füchse mussten gegen Entgelt ins Kloster geliefert werden. Hirsche, Rehe und Wildschweine dagegen waren den Untertanen zur Jagd verboten; geregelt wurde auch der Fischfang im Bach, der den Dietiker Bürgern «vergönnt» sein soll; usw.

 

Nachtrag

Staatsarchiv Zürich; geschenkte und gekaufte Urkunden C V3 Sch. 11b:

1 Pergamenturkunde 1339: Durch Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich ausgestellte Urkunde 1339 mit Übergabe eines einer Zürcher Bürgerin gehörenden Gutes zu «Oberndorf» an deren Tochter (das von denen von Schönenwerd stammende Gut liegt in Dietikon, wie aus einem Dorsualregest des 15. Jh. hervorgeht). (Depot der Primarschulgemeinde Dietikon 1908).

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