Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Fischenthal (Bezirk Hinwil)

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1432: Entscheid von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich 1432 im Streit zwischen Abt Johann des Klosters Rüti, dem die Kirche Fischenthal zugehörig ist, einerseits, und den Kirchmeiern der Kirche im Fischenthal «am Hürnly» als Vertretern des «Kirchspiels» anderseits: Bestätigung der von den Kirchmeiern reklamierten Verpflichtung für das Kloster, das Dach des Glockenhauses auf der Kirche instand zu halten.

Entscheid Fischenthal, 1432

I A 1: Entscheid von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich 1432 im Streit zwischen Abt Johanns des Klosters Rüti und dem Kirchspiel Fischenthal betr. Bauunterhalt des Glockenhauses. Frühe Erwähnung von Kirchmeiern, was geordnete Gutverwaltung einer Kirchgemeinde impliziert.

 

I B Verträge auf Papier

Obrigkeitliches Urteil 1616 im Streit zwischen dem Kloster Fischingen und dem als Leibeigenen des Klosters angesprochenen Bertschiker im Fischenthal: Bertschiker wird mangels Belegen vonseiten des Klosters vom sog. «Lass» (Abgabe des 10. Teil der fahrenden Habe bei Todesfall) freigesprochen, bleibt aber weiterhin den «Hauptfall» schuldig; Abschrift vom 15. Mai 1798 des «Turm- und Glockenhausbriefes» von 1432 (s. Original I A 1) durch Schulmeister Johannes Ryser.

II A Akten

«Verding, das alte und buwlose Pfarrhus im Fischental zeschlyssen und ein neues an d’statt zebauwen … 1681» (Bauvertrag der obrigkeitlichen Rechenherren mit Zimmermeister Hans Heinrich Schoch von Unterdürnten, inkl. genaue Baubeschreibung); Verzeichnis 1711 der Besitzer der Kirchenstühle in der erneuerten Kirche Fischenthal.

III A Jahresrechnungen

«Rechnungen der Kirche» 1641/42, 1644, 1665, 1674–1684, 1689–1709, 1715–1798 (mit wenigen Lücken), inkl. Schulund Armenwesen.

IV A Bände

1
Ungebundene Bogen mit Stillstandsprotokollen bzw. «Stillstands- Acta» 1712–1753.

2
Stillstandsprotokolle bzw. «Acta des Stillstands» 1712–1834, inkl. interessante Bemerkung von Pfarrer Schinz: «Es wurde vom Jahr 1801 an in dieser Gemeinde eine Menge sogenannter Webkeller zu Baumwollen-Tüchern errichtet, wie sonst Toggenburg und Appenzell ausschliessend gehabt hatten. Und diese Kellerweberei trug den Leuten einen ordentlichen Gewinn, 2 Gulden bis 2 Gulden 20 s. einem fleissigen geschickten Weber jede Woche an Lohn ein. Auch viele Weibspersonen fingen diesen Erwerbszweig zu betreiben an [was im Toggenburg und Appenzell nicht der Fall war]. Allein ich besorge die Feuchtigkeit der Keller – verbunden mit der beinahe vegetabilischen Nahrung unsrer Leute (indem die Erdäpfel nicht geschmalzen, selten noch mit Milch gekocht werden) möchte vielleicht manchen entweder böse Rheumatismen oder Glieder- und Wassersuchten in späten Jahren zuziehen.»

3
«… Acta Ecclesiastica et Scholastica der Ehrsamen Gmeind Fischenthal …», angelegt 1722 durch Pfarrer Johann Heinrich Reutlinger (inkl. «Vorbericht» zur Situation der mangelhaften Schriftgut-Überlieferung der Pfarrgemeinde). Heft mit wenigen Einträgen 1715–1741.

Politische Gemeinde Fischenthal

I B Verträge auf Papier

Beschluss von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich 1600, wonach Fischenthal dem zürcherischen Heer 10 Mann im Rahmen der 120 Mann der Herrschaft Grüningen zu stellen und für diese zwei Monatsbesoldungen von 160 Gulden zu treuen Handen der Obrigkeit zu hinterlegen hat; Vidimus 1676 der im Urbar der Herrschaft Grüningen festgehaltenen Urkunde von 1584, wonach die Hofleute von Wald und Fischenthal, da aus administrativen Gründen von der Herrschaft Kyburg zur Herrschaft Grüningen umgeteilt, im Erbfall in der Herrschaft Kyburg vom Abzug des zehnten Pfennigs befreit sind (gleiches gilt reziprok und zudem – da zuvor der Herrschaft Grüningen zugehörig – für den Hof Stäfa und Gebiete des rechten Zürichseeufers); Beschluss der Landvogteiamtes Grüningen 1676 zur Errichtung und zum Unterhalt einer Brücke im Fischenthal (im Sommer weiterhin Benützung des Flussbettes); Beschluss 1680 von Hofgericht und Hofleuten zu Fischenthal zur Erhebung von Hintersässengeldern (Bezug auf Einzugsbrief von 1664); Urteilsspruch 1695 im Streit zwischen Fischenthal und Hinwil wegen des Bürgerrechts eines unehelichen Kindes (Abkömmling eines Taglöhners und Köhlers); Urteilsspruch 1696 im Streit zwischen den Gemeinden Bäretswil und Fischenthal in einem komplexen Bürgerrechtsfall; Befehlsbeschluss 1728 des Landvogteiamtes Grüningen mit Verpflichtung für die Gemeinde Fischenthal, den liederlich unterhaltenen Sattlersteg neu zu bauen (künftige Unterhaltspflicht zu Lasten von Privaten); Urkunde 1734 des Landvogteiamtes Grüningen zur Sicherung eines Wegrechts in Fischenthal für die Gemeinde, für Einheimische und Fremde, insbesondere auch für das Auftreiben von Schafen und Ziegen und anderem Vieh.

Ehemalige Armengemeinde Fischenthal:

III A Jahresrechnungen

Rechnungen des Almosengutes 1664–1798.

IV A Bände

Armenprotokolle 1723–1742.

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