Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Politische Gemeinde Freienstein (Bezirk Bülach)

I A Urkunden auf Pergament

7 Urkunden der ehemaligen Zivilgemeinde Freienstein 1540– 1605; darunter:
Obrigkeitlicher Entscheid 1540 betr. Abfluss des die Landgüter schädigenden Wassers nicht mehr Richtung Rorbas, sondern Richtung Dättlikon; Urteilsspruch 1550 zwischen der Gemeinde Freienstein und einem Bürger daselbst u. a. betr. Aufhebung von durch diesen angemassten Sondernutzungsrechten im Bereich der Allmend und der gemeinen Flur; Kompromiss 1566 zwischen Bauern- und Taglöhnerpartei betr. Halten von Ziegen und Einschlagen von Weidewiesen durch die Bauern in Allmend und Gemeinwerk; Kompromiss um Bauweg 1575 zwischen der Gemeinde Freienstein und Rorbaser Einwohnern als Folge neu eingeschlagener Reben im Häggaller; Einzugsbriefe für die «Gemeinde Rorbas am Freienstein » (= Freienstein) 1582 und 1623; Offnung der «Gemeinde Rorbas am Frygenstein» (= Freienstein) 1605. 1 Urkunde der ehemaligen Zivilgemeinde Teufen: Appellationsurteil 1742 betr. Klärung der gegenseitigen gemeindeund einzugsrechtlichen Beziehungen von Hinterteufen und Mettmenteufen, die sich von einst drei Höfen zu je einem Gemeindegebilde entwickelt hatten.

Offnung der "Gmeind Rorbis am Frygenstein", 1605

I A 6: Offnung der «Gmeind Rorbis am Frygenstein» 1605. Die Gemeinde Freienstein wurde bis 1800 als Rorbas am Freienstein oder gar Rorbas ennet der Töss bezeichnet. Sie war jedoch seit je eigenständige Flurgemeinde, die mit der Neuordnung 1798 f. zur politischen Gemeinde wurde. Die alten Flurgemeinden lebten bis 1958 in gewandelter Form als Zivilgemeinden Freienstein und Teufen weiter. Im vorliegenden Ausschnitt der Offnung werden die Höfe Grüthof und Hollberg als selbständige Flurbezirke, als «inbeschlossene» Höfe definiert. Entsprechend sind sie verpflichtet, ihre Flur gegenüber der Gemeindeflur einzuzäunen, damit diese vonseiten der beiden Höfe nicht zu Schaden komme.

 

II A Akten

Akten der ehemaligen Zivilgemeinde Freienstein; darunter:
1680 erneuertes Verzeichnis 1598 der in der Allmend Rahnenacker neu eingeschlagenen Reben und der entsprechenden Zinszahlungen an die Gemeinde; Urteilsspruch 1718 u. a. betr. Mitbenützung des Rorbaser Steinbruchs durch Freienstein; Brunnenstube im Oberhof 1735; div. Marchenbeschreibungen 18. Jh. Akten der ehemaligen Zivilgemeinde Teufen, darunter:
Grenzziehung zwischen dem Wald von Hinterteufen und der Allmend von Mettmenteufen 1710; Akten wie Gerichtseinladung nach Zürich im Umfeld der Appellation 1742 (s. o. I A); Ausscheidung 1791 von bisher gemeinsamen Nutzungen der Gemeinden Hinter- und Oberteufen.

III A Jahresrechnungen

Ausgaben-/ Einnahmenrodel der Gemeinde Hinter- und Mettmenteufen 1755; Gemeinderechnungen Mettmenteufen 1789, 1790, 1791, 1793, 1794.

IV A Bände

1 und 2
Je ein Band Grundzinsbereinigung zu Rorbas 1733, besiegelt mit dem Sekretsiegel der Stadt Zürich.

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