Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Politische Gemeinde Hüntwangen (Bezirk Bülach)

I A Urkunden auf Pergament

12 Urkunden1532–1698; darunter:
Schuldinstrumente 1542, 1628 mit Aufnahme von Kapital durch die Gemeinde; Spruchbriefe 1570 und 1653 betr. Weiderechte für Kuh- und Schweineherde der Stadtgemeinde Eglisau im Hüntwanger Hard-Holz und Hüntwanger Bann; Urteil 1601 zwischen den Gemeinden Hüntwangen und Wasterkingen um die Abzugsteuer eines auswärts Verstorbenen; Vergleich 1653 zwischen der Bauern- und der Taglöhner-Partei der Gemeinde Hüntwangen betr. Nutzungsrecht für Schweine (Festlegung der Anzahl Schweine: pro Bauer: 3, pro Taglöhner: 2 Schweine), sowie betr. Nutzung der Eichelmast und des Holzes (gleichberechtigte Nutzung); generelle Regelung 1662 der Abzugsteuer auf dem Rafzerfeld, auch bezüglich der Stadt Eglisau; obrigkeitlicher Beschluss 1664 betr. Gemeindenutzen für die sog. «Halbbürger» (Bezug nur des halben Nutzens) und die Hintersässen; Einzugsbrief 1677 mit Einzugsbestimmungen für Frauen, die aus dem Schaffhauser Gebiet in Hüntwangen einheiraten (Entrichtung von 10 Gulden oder 1 Silberbecher); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1698 betr. Einbürgerung von zwei Familien (Halbbürger).

I B Verträge auf Papier

darunter:
Spruchbrief 1618 (noch 1821 in Kraft) im Streit zwischen den Gemeinden Hüntwangen und Wasterkingen betr. einen durch Hüntwangen um das Stockholz erstellten Graben; Ratsverordnung 1705 betr. Abqualifizierung von Konkursiten zu Halbbürgern; Urteilbrief 1713 betr. Gemeindenutzen der Hintersässen.

III A Jahresrechnungen

Dreijahresrechnungen 1704–1710, 1738–1796; mit reichhaltiger Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft wie Erlös aus sog. «Zelg- oder Allmendzinsen», Holz- und Rindenverkauf, Ausgaben für übliche Besoldungen, Ausgaben für die Gemeindeversammlungen an Martini und am Bächtelistag, Armenunterstützung, Feuerwehrwesen, Bauwesen wie Gemeinde- und Schulhaus, Wasserversorgung, Strassenwesen, Kapitalzinsen.

IV A Bände

1a bis d 4
Urbare über die durch die Gemeinde einzufordernden Zinsen an Naturalien und Geld 1664 und 1739 sowie über die Gefälle aus «Allmend-Roggen-Zins» der drei Zelgen und das Steuergut 1676.

Gemeindeurbar Hüntwangen, 1664

IV A 1a: Gemeindeurbar 1664. Verzeichnis der Nutzniesser des gemeindeeigenen «Betzengutes». Die Nutzniesser, nämlich Josue Meyer, Hans Meyer, und Hans Heinrich Meyer, haben als Gegenleistung im Turnus einen «Betzen» (Eber) zu kaufen und zur Verfügung halten. Für diese Verpflichtung haben sie der Gemeinde Grundstücke als Unterpfand zu stellen.

 

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