Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Maschwanden (Bezirk Affoltern)

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde 1498: Jahrzeitstiftung 1498 von 1 Mütt Kernen durch Ita Barer, Gattin von Hans Huser zu den Schüren, zugunsten von Leutpriester und Kirche zu Maschwanden.

II A Akten

Wenige, unbedeutende Akten 17./18. Jh.; darunter ein gedrucktes Sittenmandat 1691 mit Besitzangabe durch Jagli Kleiner; allgemeine Taufsprüche 18. Jh. in Latein sowie in deutscher Übersetzung; Ordnung der Nachtsängerschule 1749.

III A Jahresrechnungen

(s. auch unter polit. Gemeinde IV A 2) Rechnungen 1692/93, Dreijahresrechnungen 1716–1797 (fehlen 1740/42): Übliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft (Ausgaben wie Bauwesen, Besoldungen, Spesen, Armenfürsorge).

IV A Bände

1
Handschriftliche Kopie der 1697/98 für Stadt und Land erlassenen ehegerichtlichen Satzungen und Ordnungen (mit Nachträgen und Register; kein spezieller Bezug zur Kirchgemeinde Maschwanden). 2 Stillstandsprotokolle 1747–1784, angelegt durch Pfarrer Johannes Esslinger (der 1756 die Gemeinde verliess und 1794 anlässlich des Besuchs seines dannzumal als Pfarrer zu Maschwanden dienenden Tochtermanns Brennwald die «alte Bekanntschaft» zur Gemeinde erneuerte); übliche Protokollierung bezüglich Rechnungsablage, ehe- und sittengerichtliche Angelegenheiten, auch strafrechtliche Sachen wie Diebstahl von Obst und Kartoffeln; Armen- und Schulwesen; auch Belange der Dorfgemeinde. 3 Stillstandsprotokolle 1784–1811, Forstsetzung von IV A 2, inkl. Angelegenheiten «politischer» Art wie Feuerspritze und Feuerhäuschen 1784, Protokolle der Martini-Gemeindeversammlung.

Politische Gemeinde Maschwanden

I A Urkunden auf Pergament

18 Urkunden 1536–1789; darunter:
«Dorfrodel», durch die Gemeinde am 1. Mai 1536 erneuert (umfassende Regelung der Holznutzung, Kompetenzen und Aufgaben der Dorfmeier, Schutz des Dorfbaches vor Verunreinigung durch «Sprachhüsli» [Abtritte], Fischen im Bach, Ordnung der Nutzung und des Auftriebs bezüglich der Allmend; Regelung des Gemeinwerks, Flurverfassung, Flurpolizei, später eingefügtes Verzeichnis der archivierten Dokumente); Urkunden mit flurrechtlichen Belangen 16. Jh.; «Teilung der Allmenden»: Trennung 1559 des bis anhin gemeinsam genutzten Weidgangs in den Fronwäldern und im Wolsermoos zwischen den drei Gemeinden Maschwanden, Wolsen und Ober- und Nieder-Lunnern mittels umfassender Grenz- und Zaunregelungen (s. auch politische Gemeinde Obfelden); Abweisung 1559 von Weiterzug und von Einsprachen gegen diese Regelungen; Entscheid der Stadt Zürich 1564, dass ein Zugezogener eine ausserhalb des Etters stehende Scheune nicht zur Haushofstatt umfunktionieren darf; Einzugsbriefe 1564, 1584, 1605, 1643; eine durch die Gemeinde als Rechtspersönlichkeit ausgestellte Urkunde 1614 zur Aufteilung von ungünstig situierten Gemeindegütern unter die 50 Dorfgerechtigkeiten, unter Nennung der einzelnen Namen der Nutzniesser dieser Verteilung; «Treib- Brief» 1619 der Gemeinde Maschwanden (Auftrieb von Vieh und Pferden auf die Allmend und den gemeinen Weidgang nach Massgabe der Anzahl des Viehs, das ein Bürger zu überwintern vermag, und nach Massgabe des Besitzes von Zugvieh); Beurkundung 1652 durch Bürgermeister und Rechenherren der Stadt Zürich bezüglich des durch die Gemeinde Maschwanden vorgenommenen Loskaufs des kleinen Zehnten gegenüber Klosteramt Kappel und Pfarrpfrund Maschwanden; durch den Stand Luzern ausgestellte Urkunde 1676 betr. Tausch des der Gemeinde Maschwanden jenseits der Reuss gehörenden «Stierengrien» gegen 30 Jucharten Weideland, die den Nachbarn zu Mühlau auf der Zürcher Seite der Reuss zustehen. Später hinzugekommene Urkunden, bezeichnet mit I A 19–22: Urkunde 1490 mit Kauf der sog. Ley-Zehntens zu Maschwanden durch die Kirchgenossen zu Maschwanden (Verkäufer Brüder Klaus und Hans Müller, die dieses bedeutende Zehntenrecht ihrerseits vom Kloster Frauenthal erworben hatten); Urkunde 1505 mit weiterem Kauf von Zehntenrechten zu Maschwanden durch die Genossame zu Maschwanden 1505 von Propst und Stift Luzern; Urkunde 1653 betr. Wasserrecht der Stampfi; ohne Überlieferungszusammenhang: Lehrbrief 1731 für den Rotgerber-Gesellen Hans Caspar Lütholt von Hirzel.

I B Verträge auf Papier

u. a. Abschriften von Verträgen und Regelungen 17./18. Jh. um wasserbauliche Verhältnisse und Grenzen betr. die Reuss, auch im Benehmen mit dem Stand Luzern.

II A Akten

darunter:
Abschriften von Korrespondenz 1592 zwischen den Ständen Zürich und Zug betr. das für Maschwanden schädliche Ausgraben des Sees durch Zug; Kopien verschiedener Akten betr. Grenzen und Angelegenheiten der Reuss (Luzern, Merenschwand, Hagnau); Allmendnutzung 18. Jh.; Verteilung der Allmend 1773 und Benützung der Allmend 1795; Einrichtung 1627 einer Loomehl-Stampfe für Gerber Marti Frig; vormundschaftliche Rechnungen; Akten betr. die Nutzung und Teilung der Gemeindegerechtigkeit 17./18. Jh.; Umwandlung 1639 von Fusswegen in Karrenwege u. a. durch die Lehengüter des Kloster Frauenthal, auch um zum neuen Rebberg zu gelangen; Bürgerrecht und Einzug; Schuldverschreibungen der Gemeinde 17./18. Jh.; verschiedene Akten betr. die Gemeindegüter 17./18. Jh.; Einrichtung einer eigenen Zielstatt (Schiessstand) 1684/86; Holzzuteilung an den Pfarrer 18. Jh.; Feuerspritze 1784, Feuerordnung 1795.

IV A Bände

1
«Offnung-Rodel des Dorfs Maschwanden 1619» (verblassende Beschriftung auf Einbanddeckel; erhaltungswürdiger Einband: mit geprägtem Schweinsleder überzogene Holzdeckel mit Buchschliesse), Erneuerung der Dorfoffnung von 1536 (s. unter I A) bzw. umfassende Kodifizierung der geltenden «Bräuche und Ordnungen»: umfassende Forstund Holznutzungsordnung unter Einbezug der Obstbäume, Schutz der Erlen vor den Gürtelmachern, die zum Färben Rinde abschälten; Feuerschau und -polizei, Flurordnung, Zuchtstier und -eber; Schutz und Nutzung des Dorfbachs; Bestimmungen zur Nutzung der Allmend und des gemeinen Weidgangs (u. a. Ausschluss von Schafen und Ziegen); Regelung des Gemeinwerks (z. B. Reussverbauungen); Regelungen /Teilungen im Bereich der Nutzungsgerechtigkeiten; Wasserversorgung; Bürger- und Niederlassungsrecht; Bussenwesen; Haushofstätten (u. a. bezüglich Badstube 1598); Nachträge wie umfassende Treibordnung 1705 (Nutzung von Allmend und gemeinem Weidgang); Verzeichnis der in der Kirchenlade befindlichen Dokumente sowohl von Kirch- wie auch Dorfgemeinde. 2 «Dorff Rodel … darinnen verzeichnet das Einnehmen und Ausgeben eines jeden Jahrs … desgleichen alles was ein Gmeind zu verliehen [verpachten], item jährlichen zu gmeinem Nutzen erkennt und geordnet», angelegt 1667 unter dem Motto: «Alle Ding geschehind ehrbarlich und nach der Ordnung», reichend bis 1715: Gemeindeökonomie bzw. Abnahme der Gemeinderechnungen unter detaillierten Angaben der Einkünfte (Verpachtung von Äckern auf der Allmend und weiteren Gemeindegütern, Einzugsgelder, Verkauf von Naturalien) sowie der Ausgaben (alle Arten von Besoldungen, Spesen und Sporteln). Protokolliert sind separat zur Jahresrechnung der Dorfgemeinde die Jahresrechnungen der Kirchgemeinde sowie diejenigen des Säckligutes zur Armenversorgung.

"Offnung-Rodel des Dorfs Maschwanden 1619"

IV A 1: «Offnung-Rodel des Dorfs Maschwanden 1619» (verblassende Aufschrift auf Vorderdeckel des gut erhaltenen Ledereinbands). In der Offnung wird unter anderem dem «Dorfbach» spezieller Gewässerschutz gewährt: «Es sol ouch niemandt an dem Dorfbach oder nach darzu kein (Reverendter zemellden) Sprachhüsli [= Abtritt; Reverendter = Referenzerweisung gegenüber dem Höchsten bei Nennung von Begriffen z.B. aus dem Fäkalienbereich] buwen, ouch dheinen Wuostkübel [= Kübel mit Unrat] oder anders Unfletigs dheinswegs gentzlich nicht in söllichen Dorfbach thun…» Bei «Widerhandlung wird mit 1 Pfund Geld gebüsst (weiterer Inhalt der Offnung im Text des Inventars dargelegt).

 

Ehemalige Armengemeinde Maschwanden

III A Jahresrechnungen

Dreijahresrechnungen über das Almosen-Säckli zu Maschwanden: 1699/1701, 1711/16, 1741–1797.

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