Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Maur (Bezirk Uster)

I A Urkunden auf Pergament

16 Urkunden (1494)1499–1684 (Nr. 2, 1494, und Nr. 14, 1561, nur in Form einer späteren Abschrift auf Papier); darunter:
Aufzeichnung betr. ins Kirchengut eingehende Zinsen (undatiert, um 1500); obrigkeitliche Bestätigung 1499 einer Zinsverpflichtung der Aeppli ab deren Meierhof zu Maur gegenüber der Spend zu Maur; Bestätigung 1501 des Fraumünsters zu Zürich betr. vor längerem erfolgte Geldaufnahme zum Bau des Hauses der Leutpriesterei Maur mit entsprechenden Zinsverpflichtungen und teilweisen Kapitalrückzahlungen der Priester (Nennung der Priester Hügli und Schram); Urkunde 1502 zweier Brüder Aeppli zu Maur betr. deren Verleihung von 20 lib. Geld an die Kirche Maur (Geld aus Kapitalrückzahlung, s. Urkunde 1501); obrigkeitliches Urteil 1544 mit Bestätigung des Heimfalls eines Erblehengutes der Kirche Maur an diese, sobald die Kinder des bisherigen verstorbenen Leheninhabers das Lehen verlassen würden (Recht gemäss dem Jahrzeitbuch, Heimfall zugunsten der Versorgung der Armen); obrigkeitliche Bewilligung 1555 für die Gemeinde Maur, den dem jeweiligen Pfarrer schuldigen Heuzehnten von pauschal 20 lib. Geld mit 400 lib. loszukaufen; Urkunde 1616 des Zürcher Rechenrates mit Billigung des Verkaufs der Widumgüter, Erblehen der Kirche Maur, von den Trüb an Gerichtsherr Hans Aeppli um 3100 Pfund; Einzugsbriefe 1546, 1599, 1629 für die Dorfgemeinde Maur; Einzugsbrief 1782 mit Festlegung von Einzugsgeld sowohl für die Dorfgemeinde Maur wie auch für das Kirchengut, inkl. Festlegung des durch die Neubürger zu leistenden «Gemeindetrunks» und der Gabe eines Feuereimers oder einer Tanse; Urteilsspruch 1550 im Streit zwischen der Gemeinde Maur und Privaten daselbst betr. Fahrund Wegrechte (diese sind wegen erfolgter Einschläge eingeschränkt und müssen künftig durch die Beklagten wieder gewährleistet werden); Urteilsspruch 1561 im Streit zwischen einem Wieslandbesitzer und dem Fischer, beide von Maur, mit Bestätigung des Rechtes für den Fischer, seine Netze auf der Stadelwiese am See aufhängen zu dürfen; einwohner- und leumundrechtliche Bescheinigung 1606 des Gerichtes zu Wangen für Heinrich Hintermeister von Wangen bezüglich seiner Absicht der Niederlassung in Maur; Bussenordnung 1646 der Gemeinde Maur betr. Holzfrevel in den Gemeinde- und den Privatwäldern (für Frevel gilt künftig eine Busse von 9 Schilling an den Gerichtsherrn und von 1 lib. an die Gemeinde); Urteilsspruch 1663 im Streit zwischen der Gemeinde Maur und einem Bürger von Uessikon betr. sein Vorhaben, ausserhalb des Dorfetters von Maur ein Wohnhaus zu bauen (Ablehnung dieses Ansinnens wegen zu grosser Abgelegenheit und damit drohender Entwicklung des Hauses zu einem «Trink- und Schlüfwinkel» und wegen Verstosses gegen die Gemeindeordnung, Erlaubnis jedoch, eine Scheune zu erstellen); Urteilsspruch 1684 im Streit zwischen den Zollingern, den Müllern zu Maur, einerseits und verschiedenen Privaten zu Maur anderseits betr. Verpflichtung der Müller zum Unterhalt von Wuhren sowie der Land- und Reichsstrasse gegen Aesch hin (Umschreibung dieser Verpflichtung).

I B Verträge auf Papier

darunter:
«Urbar und jährliches Einkommen an Zins, Spend und Gült, an Kernen, Geld und Wachs der Kirche Maur» (raisonnierte Kopie 18. Jh. eines nicht mehr vorhandenen Originals von 1531); «Verzeichnis jährlicher Geld- und Kernenzinsen der Kirche zu Maur … 1736»; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1611 im Streit zwischen Felix Schumacher, Tischmacher von Maur, und der Gemeinde Maur betr. seine Niederlassung (Hinweis allgemein auf den Bau etlicher neuer Häuser zu Maur; Schumacher, der sein Haus zu Maur mit einem halben Haus zu Küsnacht vertauscht hatte, dieses aber nicht halten konnte, war auf einen Ausbau seines ehemaligen Hauses in Maur zurückgekehrt; dies wird ihm nun verwehrt, und er hat die Gemeinde zu verlassen); «Trostungbrief» 1635 gegenüber der Gemeinde Maur (Bürgschaftsverpflichtung für den neu in die Gemeinde Maur zuziehenden Müller Leemann von Meilen); Kaufbrief 1648 mit Verkauf der Schmiede samt Werkzeug durch die Gemeinde Maur an Schmied Egli; durch den Landvogt zu Greifensee ausgestellter «Quitt- und Entziehungsbrief» 1678 mit der Festlegung für die Gemeinde Maur, dass dem jeweiligen Gerichtsherrn zu Maur das Dorfrecht mit Nutzungsgerechtigkeit ohne Einkauf zustehe und der Kenntnisnahme, dass der derzeitige Gerichtsherr Kramer 30 lib. an die Renovation des Zifferblattes der Kirchuhr beigetragen hat; durch den Landvogt zu Greifensee, Gerichtsherr Kramer zu Maur und Beisässen 1696 für die Gemeinde Maur erlassene Flurordnung (die Gemeinde hatte «leichtfertiges Ausweiden, liederliches Zäunen und schändliches unverantwortliches Einschlagen» von Gütern beklagt).

II A Akten

darunter:
Akten, Gemeindebeschlüsse zur Verwaltung der Gemeindegüter, zum Bau-, Einzugs-, Einwohner-, Bürgerrecht 17./ 18. Jh.; Gemeindeprotokoll 1707 mit Feuer- und Wachtordnung und Bestimmungen zu Hintersässen und Bürgerrecht sowie zur Bestellung des Schweinehirten; Mandate, Ordnungen, Anleitungen 18. Jh. obrigkeitlicher und vorgesetzter Behörden zu verschiedenen staatlichen Regelungsbereichen; Strafakten 18. Jh. spezifisch Einwohner der Kirchgemeinde Maur betreffend; Protokolle 1706–1724 der Abnahme der Gutsrechnung der Dorfgemeinde Maur; Verzeichnisse zu den Kirchenstühlen 1790er-Jahre.

III A Jahresrechnungen

«Murer Kilchen Rechnung 1572»; Jahres- und Mehrjahresrechnungen 1628, 1649, 1657–1662–1797 (mit Lücken).

IV A Bände

1
1673 angelegtes und bis ca. 1707 fortgeführtes Pfründenbuch (übliches Verzeichnis der Pfarreien bzw. der Pfarrer und der Pfrundeinkommen der Stadt und Landschaft Zürich sowie der reformierten Pfarreien in der Ostschweiz).

2
Kopienband 1707 bzw. 1747: «Rechte und Ordnungen des Amts Fraumünster allhie zu und in dem Holz, dem Meieramt, einigen Höfen und der Fischenzen zu Mur gelegen …».

3
«Gemeind-Buch einer ehrsamen Gemeind Maur»: 1778 von Landschreiber Nüscheler auf Bitte der Gemeinde erstelltes Kopienbuch mit den Rechtsamen der Gemeinde Maur, errichtet infolge der 1775 erfolgten Inkorporation der Gerichtsherrschaft Maur in die Landvogtei Greifensee und fussend auf dem durch Gerichtsherr Herrliberger 1756 verfassten Urkunden- und Aktenbuch für die Gerichtsherrschaft. Die Stichworte im Register verweisen auf die vielfältigen Bezüge der kopierten Dokumente zu allen Bereichen des Gemeinde- und Flurrechts.

Politische Gemeinde Maur

Ehemalige Zivilgemeinde Maur

II A Akten

darunter:
Eingabe 1778 der Gemeinde Maur an die Zürcher Obrigkeit mit Auflistung der Gemeinderechte, welche durch die Niedergerichtsbarkeit der inzwischen in die Landvogtei Greifensee inkorporierten Herrschaft Maur mitbedingt sind; Akten 17./18. Jh. zu Einzug, Bürgerrecht, Niederlassung, Baurecht, Nutzungsrecht, Flurrecht; Notizen um 1764 (u. a. von David Herrliberger, dessen Hand in den vorliegenden Akten II A immer wieder erscheint) zur Finanzierung von Bau und Unterhalt des Schulhauses im «Hauptort» Maur der Kirchgemeinde Maur (Frage der Finanzierung durch die Dorfgemeinde oder die Kirchgemeinde); Feuer- und Feuerschauordnungen 18. Jh.; Akkord 1778 der Gemeinde Maur mit dem Zürcher Feuerspritzenmacher Pur betr. Konstruktion und Lieferung einer neuen Feuerspritze; Akten 18. Jh. zu den Gemeindegütern-, -grenzen und -wäldern; Unterlagen, Kopien 18. Jh. betr. Förderung neuer landwirtschaftlicher Methoden; «Bericht» 1767 aus der Hand David Herrlibergers betr. die «Seefahrt» zwischen Maur und Greifensee; Akten, Notizen 1765/66 zur Bereinigung der Fraumünsterzehnten zu Maur.

Anmerkungen zur Förderung neuer landwirtschaftlicher Methoden

II A 15 (ehemalige Dorfgemeinde Maur): «Auszug einiger Anmerkungen über den holländischen Klee … », verfasst im Auftrag von Landvogt Hirzel 1781und abgelegt in der «Gmeindlad» durch Seckelmeister Hoffmann zu Maur. Implementierung neuer Anbaumethoden mit Hilfe der lokalen Notabeln. Mit dem Klee von einer Jucharte Acker, welche 16 Pfund Samen und 1 Fässchen Gips benötige, könne auch die «gefrässigste Kuh» den Sommer hindurch im Stall gefüttert werden. Düngung mit Gips, Jauche, am besten mit Torfasche usw.

 

III A Jahresrechnungen

Jahresrechnungen der Dorfgemeinde Maur 1655–1797 (mit Lücken).

Ehemalige Zivilgemeinde Uessikon

II A Akten

darunter:
«Revers zuhanden E. E. Gemeind Uessikon betr. die Strass und Brugg gegen dem Neuhaus, 1780» (Befreiung der Gemeinde von der Unterhaltspflicht).

Ehemalige Zivilgemeinde Aesch

II A Akten

darunter:
Urteilsspruch 1779 im Streit zwischen der Gemeinde Aesch und der Haushaltung Schmid-Kleinpeter mit Bewilligung für diese, den seit 30 Jahren zusätzlich bestehenden Ofen beibehalten zu können (jedoch ohne Konsequenz für die Holznutzung) Die Pergamenturkunden I A 1–7 (1541–1705) und das «Tagebuch » 1631–1782 IV A 1 der ehemaligen Zivilgemeinde Aesch, die Pergamenturkunden 1+2 (1566, 1629) der ehemaligen Zivilgemeinde Ebmatingen und die Pergamenturkunde I A 1 der ehemaligen Zivilgemeinde Uessikon fehlen und konnten trotz intensiver Nachforschungen schon in den 1980er-Jahren nicht aufgefunden werden.

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