Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Töss (Bezirk Winterthur)

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde auf Stadtgebiet von Winterthur

II A Akten

Übliche Sammlung 17./18. Jh. gedruckter Mandate, Ordnungen, Beschlüsse der Obrigkeit und anderer vorgesetzter Stellen (Verlesung auf der Kanzel); chronikalische Notizen 1736–1749 (von Pfarrer Konrad Keller?) zu Witterung und Ernteschäden im Bereich von Töss; Sammlung 18. Jh. von landvogteiamtlichen Akten zu Kriminalia von Einwohnern der Kirchgemeinde (darunter:
Betrügerische Machenschaften bei der Entrichtung der dem Klosteramt Töss zustehenden Weinzehnten in den Trotten in der Gegend von Dättnau); übliche Sammlung 18. Jh. der Buss- und Dankgebete; ausgefüllte vorgedruckte Visitationsbogen 1785–1796/97 (Visitation des Dekanates der pfarrherrlichen Verrichtungen zu Töss, inkl. Irrläufer: Visitation 1782/83 der Pfarrei Langnau a. A.).

III A Jahresrechnungen

Zweijahresrechnung des Kirchen- und Steuergutes zu Töss 1696/97; Mehrjahresrechnungen des Kirchengutes Töss 1706–1798; Jahresrechnungen des Steuergutes (Armensteuer) 1789–1798 von Pfarrer David Rordorf.

IV A Bände

1a bis 1c
Stillstandsprotokolle 1723–1783, 1783–1787, 1787–1804.

2
1666 wohl durch Pfarrer Johannes Seebach angelegtes «Steuerbuch» der Kirchgemeinde Töss. (An Stelle der üblicherweise an den drei hohen Festtagen erhobenen Armensteuer wurde eine freiwillige Weinsteuer eingeführt: In den Trotten konnte zur Herbstzeit jeder Wein in ein gesondertes Fässchen spenden. Der detailliert verzeichnete Steuerwein wurde zu Geld umgesetzt und so ein nachhaltiges Armensteuergut gebildet. «Schwere Hagelwetter» vernichteten die Weinernte der Jahre 1688 und 1689, im Jahr 1692 wurde «wegen schlechten Herbsts, Unreife, Reifen und Gfrörne» nichts gesteuert. In der Folge wurde ab 1702 die Weinsteuer wieder durch die Festtage- und Monatssteuer in Geld ersetzt. Verzeichnisse, Abrechnungen 1666–1845.)

3
1729 angelegtes Zinsbuch des Kirchengutes Töss. Zinskontrolle 18. Jh.

Steuerbuch Kirchgemeinde Töss, 1666-1845

IV A 2: Aus dem Steuerbuch der Kirchgemeinde Töss 1666–1845. In innovativer Weise erhob die Kirchgemeinde Töss ab 1666 anstelle der an den kirchlichen Festtagen üblichen freiwilligen Armensteuer in Geld im Herbst eine Armensteuer in Wein, abgeteilt nach den sechs einzelnen Trotten. 1691(Bild) kamen insgesamt 1 Saum 3 Vierling 4 Mass Wein (rund 190 Liter) zusammen, in früheren Jahren war es oft das Doppelte und mehr. Die für die Ernte katastrophale Witterung der Jahre 1688–1692 brachte die Naturaliensteuer zum Erliegen. Unter der Liste 1687 notiert der Rechnungsführer: «In den zwei folgenden Jahren ist wegen des schweren Hagelwetters [der Hagelzug vom 5. Juli 1688 vernichtete nachhaltig die Weinstöcke], so durch das ganze Land ergangen, nüt gesteuert worden.» Unter der vorliegenden Liste 1691 notiert er: «Im folgenden [16]92. Jahr ist wegen schlechten Herbstes, Unreife, Reifen und Gfrörne nüt gesteuert worden.»

 

Ehemalige politische Gemeinde Töss

Eingemeindeter Vorort der Stadt Winterthur
(Archiv im Stadtarchiv Winterthur)

Urkunden auf Pergament

darunter:
Obrigkeitlicher Urteilsspruch 1500 betr. Zehntenpflicht gegenüber dem Spital Winterthur auf dem durch den Tössemer Heini Strichenberg eingezäunten und fruchtbar gemachten Egerten- und Staudenland im Brunnenwinkel (Provenienz: Spitalarchiv); Urkunde 1513 mit Verkauf des Brunnenwinkels durch Strichenberg an das Kloster Töss; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1519 betr. Unterhalt der Steigstrasse durch das Haus Kyburg (und nicht durch die dort Güter besitzenden Klöster Töss und Einsiedeln und auch nicht durch die Stadt Winterthur; keine Provenienz des Gemeindearchivs Töss); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1523 im Streit zwischen der Stadt Winterthur und der «Gemeinde Töss an der Strass» betr. «Stege, Wege und Weidgänge» der Auen und Weiden an der Töss (gemeinsame Benützung); Urteilsspruch 1526 im Streit zwischen der Stadt Winterthur und der Gemeinde Töss an der Strasse betr. Weidgang in der Töss oberhalb des Klosters (Winterthur beklagt Weideübergriffe u. a. im Feld «Höngg»; Definition der Weidegrenze durch Marchstein beim Feld Höngg; Winterthur und Töss können die für Hochwasserschutz notwendigen Wuhrungsarbeiten in der Töss vornehmen; das Recht, Sand, Steine, Holz, Stauden oder «Band» [Weideruten] aus der Töss zu beziehen, steht allein dem Schlossvogt zu Kyburg zu); Kaufbrief 1526 mit Verkauf des (dem Kloster Töss zustehenden) eingezäunten Gutes Brunwinkel durch den Pfleger des Klosters Töss und einen Kleinrat der Stadt Zürich, als Bevollmächtigte der Zürcher Obrigkeit, an die Stadt Winterthur (keine Provenienz des Gemeindearchivs Töss); obrigkeitliche Bestätigung 1534 von alten Rechten der Stadt Winterthur betr. Sondernutzung der Mühle Töss durch Winterthurer Bürger und entsprechende Einschränkungen von Handel und Transporten des Müllers von Töss (keine Provenienz des Gemeindearchivs Töss); obrigkeitliches Urteil 1561 betr. Verkauf von Salz, Stahl, Sägissen, Nördlinger Tuch durch Heinrich Sieber von Töss (die klagende Stadt Winterthur sieht sich durch Siebers Handel in ihrem Markt- und Gewerberecht geschädigt; Sieber wird der Handel untersagt; wohl keine Provenienz des Gemeindearchivs Töss); durch den Kyburger Landvogt ausgestellter «Schein» 1617 betr. Wasserversorgung der Gemeinde Töss (der Gemeinde Töss wird ermöglicht, eine Quelle jenseits der Töss am Auenrain zu fassen und mit Bewilligung der Stadt Winterthur das Wasser mit Teucheln über die der Stadt Winterthur zustehende Brücke zum Brunnen vor dem Kloster zu leiten); 1652 obrigkeitlich ausgefertigte «Offnung der Gemeinde zu Töss» (durch Feuersbrunst sind 1651 Dorfoffnung und alle anderen «brieflichen Gewahrsamen» vernichtet worden; auf Bitte der Gemeinde Töss lässt die Obrigkeit in ihren Archiven befindliche einschlägige Dokumente vidimieren und mit Rechtskraft versehen zum Gebrauch für die Gemeinde Töss für sich selbst wie auch in Hinsicht auf deren «Benachbarten und Allmendgenössigen»; einleitend die Abschrift der durch die «Einwohner gemeinlich zu Töss» 1542 von der Obrigkeit erbetenen [nun eben verbrannten] Offnung: Beschreibung der Ehefaden des von der Gemeinde Töss um 3000 Pfund von der Obrigkeit bzw. dem Klosteramt Töss erkauften Hofes Dättnau und der obrigkeitlichen Rechte an diesem Hof u. a. betr. Fischweiher und Wasserrechte; umfassend- detaillierte Flur- und Nutzungsordnung der Gemeinde Töss, inkl. Kehrordnung der Wässerung; Strassen und Wege; Vorster, Hirt; Bestimmungen über Besitztum der Tössemer am Hof Dättnau sowie über Rebeneinschlagen, Holznutzung, Hausbau, Besiedlung betr. den Hof Dättnau; Gemeindebussen; Einzugsbestimmungen); durch die Gemeinde Töss 1640 für die Stadt Winterthur ausgestellter Revers betr. Holzbezug (Urkunde wohl aus dem städtischen Archiv stammend; die Töss hat hinter dem Kloster Töss Schäden an der Allmend der Gemeinde Töss angerichtet; um Folgeschäden an den Hanfpünten zu vermeiden, werden Wuhrungsarbeiten vorgenommen; das Holz dazu wird aus dem nahen Wald der Stadt Winterthur bezogen, jedoch ohne dass damit eine Gerechtigkeit für die Gemeinde Töss verbunden ist); «Erblehen- Kauf-Brief für E. E. Gemeinde Töss um den ihr überlassenen Klosterhof daselbst um die Summe von 10 500 Gulden … 1786» (Papierurkunde).

Akten

darunter:
Vormundschaftliche Rechnungen 1666–1799 betr. private Hinterlassenschaften in der Gemeinde Töss; Zusammenstellung 1690 betr. die aufgrund eines obrigkeitlichen Beschlusses aus dem Kirchengut Oberwinterthur «denen von Töss zu Trost und Verpflegung ihrer Armen» zugesprochenen jährlichen 2 Mütt Kernenzinsen und 2000 Pfund Geld Kapital sowie betr. Kapital des Steuergütli der Armen zu Töss; «Rechnung über den Kloster Hof zu Töss, den E. E. Gemeinde allda käuflich an sich gebracht» (durch den obrigkeitlich eigens für diese Abrechnung eingesetzten Gemeindepfleger, nämlich Grafschaftsweibel Hans Peter Bretscher von Töss, 1786–1789 geführte Rechnung betr. den durch die Gemeinde 1786 von der Obrigkeit gekauften Klosterhof); Zuschrift 1791,1792 der obrigkeitlichen Examinatoren an den Pfarrer zu Töss betr. die durch die Gemeinde eingerichtete zweite Schule und Schulmeisterstelle.

Bände

TDB 1 und 2
Gemeindegutsrechungen 1698, 1734–1791 (mit Lücken).

TDB 22
«Auszug der Gemeinde Töss eingehender Schulden… 1755».

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