Archivführer der Zürcher Gemeinden und
Kirchgemeinden sowie der städtischen Vororte vor 1798

bearbeitet von Dr. Otto Sigg


  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Uetikon am See (Bezirk Meilen)

I A Urkunden auf Pergament

1 Urkunde1821: Durch zürcherisches Staatssiegel beglaubigte Abschrift 1821 des durch den Abt von Einsiedeln ebenfalls 1821 beurkundeten abgeschlossenen Loskaufs des Zehntens in den Kirchspielen Meilen und Uetikon (wie im Instrument des Klosters vermerkt, gehen diese Zehntenrechte auf eine Schenkung von Kaiser Otto des Jahres 965 zurück). Urkunde 1563 (Nutzungen der Kapelle zu Uetikon) fehlt anlässlich der Inventarisierung 2003 und hat offensichtlich schon 1997 anlässlich der Neuordnung des Gemeindearchivs gefehlt.

I B Verträge auf Papier

Auszug betr. Auskauf der Gemeinde Uetikon 1683 aus Kirche und Glocken, aus dem Kirchgemeindegut, aus einem Zehntenrecht, aus der Metzg, aus Gemeinde- und Schulhaus sowie dem Almosengut von Meilen (mit einem Fünftel des oben genannten Gutes, d. h. 100 Gulden); vom Landsvogt von Wädenswil wegen gemeindeinterner Auseinandersetzung erlassene Ordnung betr. Zehntenrechnung und Wahlen in der Gemeinde Uetikon; Schuldbriefe 18.Jh. auf der Gemeinde Uetikon lastend.

II A Akten

Umfassende Sammlung 1757–1796 ehegerichtlicher Akten und Korrespondenz zu Ehe- und Vaterschaftsbelangen der Uetikoner Kirchgemeindeangehörigen; Zuschriften 1755– 1798 v. a. der Kanzlei Wädenswil an den Pfarrer zu Uetikon betr. Vergehen und Strafsachen der Uetikoner Kirchgemeindeangehörigen; Akten, Verzeichnisse 18. Jh. betr. Kirchenörter; Akten 1708 betr. Neuguss von zwei Glocken (Verding mit Johannes Füssli, Glockengiesser zu Zürich, Liste der entsprechend erhobenen Glockensteuer); vier Taufsprüche 1758–1763; durch den Stillstand 1760 erlassene «Brunst- und Feuer-Ordnung» (inkl. Abänderung 1779); Erwägungen 1763 des Stillstands zur Einführung des Abendmahls im Sitzen wie in anderen Gemeinden am Zürichsee (u. a. können damit die Einhaltung von Kleidervorschriften, das Einsammeln der Kirchensteuer und die Kontrolle nichterwünschter Fremder besser gewährleistet werden); Stillstandsverordnung 1756 zu Hintersässen, «Tischgängern» und «sogen. Rastmägden»; «einige Gemeindsordnungen und Vorschriften für die Vorgesetzten der Pfarr Uetikon» 1751; Akten zum Pfrundeinkommen und -gut 18. Jh.

Politische Gemeinde Uetikon am See

I A Urkunden auf Pergament

3 Urkunden 1666–1689: Obrigkeitliche Bewilligung 1666 für die in der Herrschaft Wädenswil gelegene Gemeinde Uetikon zur Bildung einer eigenen Zielstätte für das ordentliche Schiessen unter Abtrennung von der Zielstätte Meilen und der Zusprache der Schützengabe von 1 Paar Hosen und 6 Wamse; obrigkeitlicher Urteilsspruch 1671 im Streit zwischen dem Schwarzfärber Bernhard Hulftegger im Langenbaum Uetikon, dem Schwarzfärberhandwerk der Stadt Zürich und den Vertretern der drei Gemeinden der Herrschaft Wädenswil, nämlich Wädenswil, Richterswil und Uetikon, betr. Ausüben des Schwarzfärberhandwerks im Langenbaum (die Schwarzfärber der Stadt Zürich müssen das Herrschaftsrecht der Landvogtei Wädenswil anerkennen, laut dem das Ausüben des Schwarzfärberhandwerks in der Herrschaft auch ausserhalb von Marktflecken gestattet ist, wie bereits in Richterswil, und müssen entsprechend Hulftegger in die «Färbergesellschaft» aufnehmen); obrigkeitlicher Urteilsspruch 1689 mit Anerkennung einer Schmiedegerechtigkeit zu Uetikon (in Erfüllung des Rechts der Herrschaft Wädenswil, zu der Uetikon gehört, wird die Schmiedegerechtigkeit gegen die vorgebrachten Bedenken der Schmiede zu Meilen, Männedorf, Küsnacht und Hirslanden bewilligt).

Bewilligung Uetikon, 1689

I A 3: Obrigkeitliche Bewilligung von 1689 zur Einrichtung einer Schmiedegerechtigkeit zu Uetikon. Im rechtlichen und monopolisierten gewerblichen Umfeld des rechten Zürichseeufers hätte die Bewilligung für eine solche Schmiedegerechtigkeit keine Chance gehabt. Uetikon jedoch gehörte der Herrschaft Wädenswil an, und die Obrigkeit war gehalten, hier das Wädenswiler Herrschaftsrecht, dass die Begründung von Schmiedegerechtigkeiten ermöglichte, zu schützen (ähnlich wie bei der Installierung des Schwarzfärberhandwerks 1671).

 

I B Verträge auf Papier

Urteil 1730 mit Baubewilligung für ein «Süstli» an der Schifflände zu Uetikon; Urteile 18. Jh. betr. Privatrechte im Zusammenhang mit der Haab und Lände im Beysekel zu Uetikon.

II A Akten

darunter:
Holzordnung 1678 für die Gemeinde Uetikon; «Verordnung» 1748 für das «Buchholz» zu Uetikon; «Holzwacht-Rodel» 1731 der Gemeinde Uetikon (Liste von Wachten wöchentlich zu je vier Mann zur Vermeidung von Holzdiebstahl); Akten 18. Jh. betr. Schifflände im Beysekel; «Accord» 1755/56 zwischen der Gemeinde Uetikon und Kupferschmied Wirz von Zürich betr. Konstruktion und Lieferung einer Feuerspritze für 350 Gulden; «Nachricht von wegen den Mitteln der Maria Blaterin, alt Weibel Jacob Leutholden sel. Witib in Uitikon, diesmal in Philadelphia» 1769; Akten 18. Jh. zu einzelnen Bürgerrechtsfällen.

III A Jahresrechnungen

«Gemeind-Rechnungen» (Mehrjahresrechnungen) der Gemeinde Uetikon 1693–1795 (in den Rechnungen ist die für die Gemeindekasse gewinnbringende Zehntenbewirtschaftung durch die Gemeinde dokumentiert: Einzug und Ablieferung des dem Kloster Einsiedeln zustehenden Zehnten nach erfolgter Schätzung).

IV A Bände

IV B 2.1
Waisenprotokoll 1796–1805.

Ehemalige Armengemeinde Uetikon

Rechnung 1759–1764 über das Armengut zu Uetikon.

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